Stellungnahme - 2016/AF/1814-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Jugendhilfeplanung hat nach § 80 SGB VIII den Auftrag, im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bestand und Bedarf an notwendigen Einrichtungen und Diensten festzustellen und darüber hinaus die Maßnahmen zu planen, um den festgestellten und auch unvorhergesehenen Bedarf  zu befriedigen. Dadurch soll unter anderem auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

 

Darüber hinaus verweisen die §§ 80 und 81 SGB VIII, dass die örtlichen und überörtlichen Planungen miteinander abgestimmt werden sollen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Stellen und öffentlichen Einrichtungen - wie zum Beispiel Schulen und der Schulverwaltung - erfolgen soll.

 

Die Planung der Hortkapazitäten ist somit keine Aufgabe, welche nur durch die Jugendhilfeplanung erfüllt werden kann, sondern sie entsteht im Zusammenwirken mehrerer Fachbereiche der Verwaltung und freier Träger.

 

  1.                Wie ist der aktuelle Stand der Hortkapazitäten in Bezug auf die jeweils zugeordneten Schulstandorte? Sofern eine direkte Zuordnung nicht erfolgt: Wie werden die Bedarfe je Stadtteil eingeschätzt?

 

Die derzeitigen Hortkapazitäten in der Hansestadt Rostock erreichen eine Durchschnitts-versorgung von 82 % (siehe Anlage).

 

Die von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock (2007; Nr. 0027/07-A) festgelegte Versorgungsquote von 65 % wird somit deutlich übererfüllt.

 

In einer detaillierteren Betrachtung zeigen sich an einigen Standorten Versorgungslücken, welche in der Beantwortung von Frage 4 näher erörtert werden.

 

Eine genaue Darstellung der derzeitigen Versorgung und der daraus entstehenden Bedarfe an Hortplätzen bei gleichbleibenden Versorgungsquoten werden in der Anlage dargestellt.

  1.                Wurden die Hortkapazitäten entsprechend der Erhöhung der Schulkapazitäten erhöht?

 

Für das Schuljahr 2016/2017 stellte das Amt für Schule und Sport Anfang 2016 Zahlen der Schulentwicklungsplanung zur Verfügung, wodurch erste Lösungsansätze, wie z.B. an der W.-Lindemann-Grundschule, entwickelt und umgesetzt werden konnten.

 

Für eine mittel- und langfristige Planung der Hortkapazitäten liegen seit kurzem die perspektivischen Daten der Schulentwicklungsplanung bis 2026 vor. Diese beinhalten die Maximalanzahl der Schüler pro Schulstandort, welche im Abgleich mit der vorliegenden Bevölkerungsprognose unmittelbaren Einfluss auf die Hortentwicklung haben.

 

Eine genaue Darstellung der einzelnen Standorte und der dahingehend zu entwickelnden Hortkapazitäten erfolgt auf Grundlage der verfügbaren Daten in der demnächst vorliegenden KITA-Bedarfsplanung. Die weiterführende Betrachtung und Planung der umzusetzenden Maßnahmen wird Inhalt der - auf die Schulentwicklungs- und die KITA-Bedarfsplanung aufbauenden - Gespräche zwischen dem Amt für Jugend und Soziales, dem Amt für Schule und Sport, dem Schulamt und dem KOE sein.

 

  1.                Inwiefern haben sich die Anmeldezahlen der schulpflichtigen Kinder in den Horten bereits jetzt erhöht?

 

Durch den stetigen Ausbau der Hortkapazitäten in den letzten Jahren gibt es derzeit noch keine signifikant erkennbare Steigerung von Anmeldungen schulpflichtiger Kinder an den einzelnen Standorten im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Einzelne Bedarfsmeldungen von Eltern, die noch keinen Hortplatz für ihr Kind haben, ergeben sich zum Teil aus der ungewissen Zuweisung zu den einzelnen Schulstandorten.

In den zurückliegenden Jahren konnte von über 5.200 Hortkindern, trotz zwischenzeitlicher Versorgungsschwierigkeiten, nahezu jedes Kind mit einem Bedarf an Hortbetreuung in den 41 Einrichtungen mit einem Platz versorgt werden.

 

  1.                An welchen Standorten sind Defizite erkennbar (Elternwunsch nach Hortbetreuung kann in Schulnähe nicht abgesichert werden)?

 

An den nachfolgenden Standorten gibt es zurzeit noch Defizite in der Versorgung mit Hortplätzen. Die nachfolgende Tabelle gibt sowohl Auskunft über die Standorte als auch über die noch zu unternehmenden beziehungsweise bereits unternommenen Lösungsansätze.

 

Schulstandort

 

Lösung(-sversuch)

GS Taklerring

(Groß Klein)

Vorhaben eines KITA-Neubaus auf der Fläche der stationären Pflegeeinrichtung wurde nicht realisiert

GS Turkuer Str. 59 a

(Lütten Klein)

Containerlösung zur Hortversorgung für das Schuljahr 2016/2017 wird umgesetzt, bis der Anbau erfolgt

GS M.-Gorki-Str. 69

(Evershagen)

Hort an ehemaliger Berufsschule mit der Option auf Kapazitätserweiterung bei Bedarf möglich

GS Elisabethwiese

(KTV)

Kapazitätserhöhung um eine Hortgruppe (22 Plätze) zusätzlich an Schule zur Deckung des Bedarfs, Sicherung einer weiteren Gemeindebedarfsfläche im Stadtteil ist erfolgt

GS St.-Georg-Str. 63c

(Stadtmitte)

Gespräche mit Hortträger erfolgen zur Bedarfs- und Versorgungsfrage; Neubau Hortgebäude in der Herderstraße durch den KOE zum Schuljahr 2017/2018

GS W.-Butzek-Str. 22

(Dierkow)

Kapazitätserhöhung um eine Hortgruppe (22 Plätze) von 88 auf 110 Plätze durch Umzug des Hort an Schule; parallel erfolgen Gespräche mit Hortträger zur Möglichkeit von weiteren Hortkapazitäten an KITA

GS Pressentinerstr. 82

(Gehlsdorf)

Sicherung von Gemeindebedarfsflächen für weiteren Hortneubau im Stadtteil

 

 

  1.                Gibt es bereits einschlägige Konzepte einer defizitären Überauslastung entgegenzuwirken? Wenn ja, welche Konzepte liegen vor?

 

In den zurückliegenden Jahren mussten keine alternativen Konzepte zu den derzeit gängigen Modellen der Hortversorgung (Hort an Schule, Außenhort) entwickelt werden, da eine bedarfsgerechte Versorgung, sogar weit über der von der Bürgerschaft beschlossenen Versorgungsquote, erfolgte.

 

Kurzfristige Versorgungslücken entstehen, vorrangig im Vorfeld eines neuen Schuljahres, auch aufgrund verspäteter Rückmeldungen zu den Schulentwicklungszahlen. Diese konnten jedoch  im gemeinsamen Wirken zwischen dem Amt für Jugend und Soziales und den Leistungserbringern sowie dem Amt für Schule und Sport und den einzelnen Schulstandorten gelöst werden.

 

Dies ließ sich zeitweise jedoch nur über längere Wege für die Kinder zum Hort oder mittels Übergangslösungen wie Container realisieren.

 

Weitere Abbildungen zur perspektivischen Bereitstellung von Hortkapazitäten im Hinblick auf die steigenden Kinderzahlen in einigen Stadtteilen und die sich daraus ergebenden Ableitungen werden in der demnächst vorliegenden KITA-Bedarfsplanung dargestellt.

 

 

  1.                Wurden Gespräche mit Trägern geführt, um ggf. kurzfristig weitergehende Hortkapazitäten an den Schulstandorten zu schaffen? Inwiefern können hierfür städtische Immobilien – insb. die Schulgebäude selbst – genutzt werden?

 

Im Rahmen der KITA-Bedarfsplanung erfolgten Anfang 2016 Gespräche zur Bedarfsdeckung mit Trägern der Horteinrichtungen. Anhand der in den Trägergesprächen gewonnenen Erkenntnisse zu den einzelnen Standorten erfolgten intensivere Gespräche mit den jeweiligen Hortträgern, den Schulen, dem Schulamt, dem Amt für Schule und Sport sowie dem KOE.

 

Eine Nutzung städtischer Immobilien wurde dabei immer in Betracht gezogen und wird zum Beispiel in Lichtenhagen auch mit der Nutzung einer ehemaligen Kindertageseinrichtung für die Hortbetreuung umgesetzt.

 

Eine - vor allem perspektivische - Nutzung der Schulgebäude ist an manchen Standorten aus derzeitiger Sicht unter Einhaltung fachlicher Standards für die Betreuung von Kindern in Horteinrichtungen schon kaum noch umsetzbar und wird sich mit den steigenden Kinder- und somit auch Schüler- und Hortkinderzahlen (Stadtmitte, Südstadt, Hansaviertel, KTV, Warnemünde, Groß-Klein, Schmarl, Reutershagen, Biestow) auch nicht mehr realisieren lassen. Für eine bestmögliche perspektivische Nutzung der vorhandenen Ressourcen bedarf es eines kontinuierlichen gemeinsamen Planungsprozesses auf der Grundlage der dargestellten Zahlen und Inhalte zwischen dem Amt für Schule und Sport, dem Staatlichen Schulamt, dem Kommunalen Eigenbetrieb und dem Amt für Jugend und Soziales.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug zum HaSiKo

 

 

 

 

Steffen Bockhahn                           

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben