Beschlussvorlage - 2016/BV/1841

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien und Grundsätze zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/AN/0737 vom 03.06.2015

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss der Bürgerschaft 2015/AN/0737 vom 03.06.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Stellplatzsatzung für die Hansestadt Rostock zu erarbeiten. Die bestehende und noch rechtskräftige Satzung stammt aus dem Jahr 2006  und ist damit nicht mehr zeitgemäß.

 

Weiterhin hat sich auch die gesetzliche Grundlage durch die Novellierung der Landesbauordnung MV im Jahr 2015 dahingehend geändert, dass nunmehr in der Satzung auch Regelungen und Festsetzungen zur Schaffung und Vorhaltung von Fahrradabstellplätzen getroffen werden können.

Aktuelle Entwicklungen sowohl im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung als auch zur Verkehrsmittelwahl sowie zum Mobilitätsverhalten insgesamt machen es notwendig, dass die bestehende Satzung überarbeitet und angepasst wird.

 

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze muss eindeutig und nachvollziehbar durch „Richtzahlen für die Herstellung von Stellplätzen“ geregelt sein. Die folgenden Leitlinien und Grundsätze beschreiben, unter welchen Voraussetzungen diese geschaffen werden sollen. Eine Gegenüberstellung von positiven und negativen Argumenten zum Sinn und zur Notwendigkeit einer Stellplatzsatzung durch Recherchen in anderen Städten verdeutlicht das.

 

Als positive Aspekte wurden genannt:

 

-          Eine Stellplatzbeschränkung ermöglicht eine Minimierung bzw. angemessene Optimierung des Verkehrsaufkommens.

-          Sie bietet Anreize zur Nutzung des ÖPNV bzw. der Verkehrsmittel des Umweltverbundes.

-          Sie dient als Ergänzung zur Parkraumbewirtschaftung sofern gleiche Ziele die Grundlage bilden.

-          Mit einer gebietsspezifischen Reduzierung des Stellplatzkontingents besteht die Möglichkeit die verkehrliche Entwicklung in bestimmten Stadtteilen und Wohnquartieren zu steuern und somit positiv zu beeinflussen.

-          Eine Stellplatzbeschränkung sollte allerdings immer in Kombination mit anderen Maßnahmen erfolgen insbesondere mit Konzepten zur Parkraumbewirtschaftung, zur Radverkehrsförderung, Angebotsverbesserung im ÖPNV und zum Mobilitätsmanagement.
 

Allerdings gibt es auch negative Aspekte:

 

-          Eine Beschränkung der Stellplätze bedingt eine Erhöhung des Parkdrucks und des Parksuchverkehrs.

-          Die geschaffenen Stellplätze erhöhen den Kaltmietanteil  nicht unerheblich um etwa 1 € /m².

-          Sie sorgt für einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Die Beschränkungen müssen in Planungsvorhaben beachtet werden.

-          Nicht gegebene Ablösemöglichkeiten führen dazu, dass Investoren nicht mehr an den Mobilitätskosten der Stadt beteiligt werden.

 

Diese Aspekte sind u. a. in der Ausarbeitung der Stellplatzsatzung zu berücksichtigen und einzuarbeiten.

 

Es wird eingeschätzt, dass die Bearbeitungsdauer nach Beschluss zu den Leitlinien und Grundsätzen

3 Monate beträgt.

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Finanzielle Auswirkungen:                                          keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:               Nein

 

in Vertretung

 

 

gez.

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.07.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

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09.08.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

Beschluss:

Der Ortsbeirat vertagt die Entscheidung über die Beschlussvorlage auf den 13.09.2016.

Eine Informationsveranstaltung dazu findet am 31.08.2016 statt.

 

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17.08.2016 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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24.08.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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30.08.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.09.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.09.2016 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - zur Kenntnis gegeben

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01.09.2016 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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01.09.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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06.09.2016 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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06.09.2016 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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06.09.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - vertagt

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13.09.2016 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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13.09.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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13.09.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - abgelehnt

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13.09.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - zur Kenntnis gegeben

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14.09.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - zur Kenntnis gegeben

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14.09.2016 - Ortsbeirat Biestow (13) - zur Kenntnis gegeben

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20.09.2016 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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20.09.2016 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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21.09.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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22.09.2016 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - abgelehnt

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27.09.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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27.09.2016 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien und Grundsätze zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock (Anlage) vorbehaltlich der Annahme der Änderungsanträge des Ortsbeirates

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost reicht zur Beschlussvorlage zwei Änderungsanträge 2016/BV1841-01 (ÄA) und 2016/BV/1841-02 (ÄA) ein.

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04.10.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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12.10.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen