Stellungnahme - 2016/AN/1789-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Stelle der Sachbearbeiterin im Büro für Gleichstellungsfragen ist nur noch bis zum 30.06.2016 besetzt und sollte dementsprechend zur Absicherung der Arbeit des Büros für Gleichstellungsfragen im regulären Umfang neu besetzt werden.

 

Vor der Ausschreibung und Wiederbesetzung der Stelle prüft die Verwaltung die organisatorische Notwendigkeit sowie den Umfang der bisherigen Aufgabenerledigung.

Die Übernahme von Tätigkeiten durch andere bestehende Strukturen wird ebenfalls geprüft.

 

Eine strukturelle Zusammenlegung der Organisationseinheiten Büro für

Gleichstellungsfragen, Büro für Behindertenfragen und Büro für Integration mit zukünftig einer Geschäftsstelle könnte z. B. eine derartige Lösung sein.

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Roland Methling

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Beschlüsse

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14.06.2016 - Personalausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben