Beschlussvorlage - 2016/BV/1792
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Sachzuwendung im Wert von 357 EUR für das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.06.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.06.2016
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Beschlussvorschriften:
§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V,
§ 6 (3) Nr. 5 Hauptsatzung
Sachverhalt:
Grün in die Stadt – im Rahmen der Initiative des Bundesverbandes des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau wird am 19. Mai 2016 eine medienwirksame Veranstaltung zur Stärkung städtischer Grünanlagen veranstaltet. Als Zeichen für starkes Engagement für `Grün in die Stadt` wird der Hansestadt durch den Fachverband eine Winterlinde (Baum des Jahres) übergeben. Die Baumspende wird durch das Verbandsmitglied ALPINA AG im Bereich des Baumhaines an der Hafenallee im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel zeitnah nach der Road-Show gepflanzt. Der Sachwert der Spende (Bereitstellung des Baumes und Pflanzung) beträgt 357 EUR.
Die Sachzuwendung wird gem. § 52, Abs. 2, Nr. 8 und 25 Abgabenordnung für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes sowie der Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke verwendet.
Die Sachzuwendung ist eine Schenkung, da der Zuwendungsgeber auf eine Spendenbescheinigung verzichtet.
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung in Verbindung mit § 6 Abs.3 Nr. 5 der Hauptsatzung ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 100 bis 1.000 EUR durch den Hauptausschuss der Hansestadt Rostock zu treffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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290,1 kB
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