Beschlussvorlage - 2016/BV/1788
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2016 in der Maßnahme Nr. 6654101201501010 - Geh- und Radwegbrücke St. Petersburger Straße BW 008 in Höhe von 320 TEUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.05.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.06.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
19.07.2016
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2016 in der Maßnahme 6654101201501010 – Geh- und Radwegbrücke St.Petersburger Straße BW 008 in Höhe von 320 TEUR wird erteilt. Die Mehraufwendungen für 6654101201501010 – Geh- und Radwegbrücke St. Petersburger Straße BW 008 in Höhe von 320 TEUR (Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 54101.78532000 – Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme Erneuerung von Regenwassersammlern durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) (Maßn.Nr. 6654101999900999 in Höhe von 80 TEUR (Produkt:54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto: 54101.78532001 – Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen und Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme 6654101201401312 Ersatzneubau Fußgängerbrücke über den Klosterbach BW 036 in Höhe von 240 TEUR (Produkt:54101 Gemeindestraßen, Finanzhaushalt Konto 54101.778532000 – Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen).
Beschlussvorschriften:
§ 6 Abs. 4 Nr. 2 Hauptsatzung
Sachverhalt:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 0 |
Haushaltsansatz |
|
| 0 |
Mindereinzahlungen | ./. |
| 0 |
bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz AO: | ./. |
| 0 |
Aufträge: | ./. |
| 0 |
Unechte Deckungsfähigkeit/ Mehreinzahlungen () | = |
| 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung |
|
| 320.000,00 |
Gesamtaufwendung |
|
| 320.000,00 |
unabweisbar:
Das Bauwerk wurde als reine Holzbrücke im Jahre 1968 errichtet und hat seine planmäßige 30-jährige Lebensdauer für nicht geschützte und frei bewitterte Holzkonstruktionen entsprechend Ablöserichtlinie (Stand 2010) mit zusätzlichen 17 Jahren weit überschritten.
Der Bauwerkszustand der vorliegenden Holzbrücke hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Ausgehend von einer Note von 2,5 im Jahre 2012 nahmen die Schäden an den tragenden Holzbauteilen infolge des Bauwerksalters stark zu.
Die abschließende Zustandsnote des Bauwerkes mit dem Prüfbericht der Hauptprüfung 2015 unter Zugrundelegung der Ergebnisse der statischen Nachrechnung betrug 4,0. Eine sofortige Vollsperrung wurde im Oktober 2015 veranlasst. Die Holzkonstruktion wurde im Februar 2016 zurück gebaut.
Für die Fußgänger und Radfahrer wurde eine ca. 280 Meter lange Umgehung eingerichtet, dafür müssen die Verkehrsteilnehmer zweimal die Straße queren.
Ein Ersatzneubau ist daher unbedingt erforderlich, um so die uneingeschränkte Wegeverbindung zu gewährleisten
unvorhersehbar:
Aufgrund der ständigen Kontrolle der eingerichteten Sicherungsmaßnahmen musste festgestellt werden, dass die vorgegebene Umleitung größtenteils von den Geh- und Radfahrer nicht angenommen wird.
Die Sicherungsmaßnahmen werden teilweise zerstört, die Fußgänger und Radfahrer wählen die kürzeste Wegeverbindung quer über die vielbefahrene St.- Petersburger-Straße. Dadurch setzen sie sich aufgrund der Verkehrsbelegung einer großen Gefahr aus, die nicht zu kontrollieren ist.
2. a) Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101999900999 | Erneuerung von Regenwassersammlern durch den WWAV |
Investitionsposition | 2 |
|
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 0 | |
Haushaltansatz |
|
| 1.500.000,00 | |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. |
| 0 | |
bereitgestellt | ./. |
| 0 | |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz | ./. |
| 0 | |
Mehreinzahlungen | + |
|
| |
Noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 1.500.000,00 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 80.000,00 |
Begründung der Minderauszahlungen:
Die Erneuerung von Regenwassersammlern durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) erfolgt im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen des Tief- und Hafenbauamtes. Da einzelne Straßenvorhaben nicht termingerecht umgesetzt werden können (Gerichtsverfahren, Grunderwerb, verzögerte Genehmigungsphase etc.), kann auch die geplante Erneuerung der Regenwassersammler nicht erfolgen. Die für diese Maßnahmen geplanten Gelder können nicht, wie zeitlich geplant, abgerufen werden. Ein Ersatz durch das Vorziehen anderer Straßenvorhaben ist nur im begrenzten Umfang möglich.
2. b) Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
Produktkonto:
54101 | 78532000 | Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Maßnahme Nr. | 6654101201401312 | Ersatzneubau Fußgängerbrücke über den Klosterbach BW 036 |
Investitionsposition | 2 |
|
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr |
|
| 12.662,27 | |
Haushaltansatz |
|
| 250.000,00 | |
bereits ausgelöste Aufträge | ./. |
| 16.583,08 | |
bereitgestellt | ./. |
| 0 | |
bereits angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz | ./. |
| 812,18 | |
Mehreinzahlungen | + |
| 0 | |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr | = |
| 245.267,01 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
|
| 240.000,00 |
Begründung der Minderauszahlungen:
Die aktuelle Zustandsnote der Fußgängerbrücke über den Klosterbach beträgt 3,0. Das Bauwerk weist Defizite in Standsicherheit, Gebrauchstätigkeit und Verkehrssicherheit auf.
Trotz des aktuellen Zustandes muss man bei einer Abwägung zwischen dem Bauwerk 008 in der St. Petersburger Straße und dem Bauwerk 036 über den Klosterbach die Prioritäten so festlegen, dass eine Erneuerung vordergründig bei der Geh- und Radwegbrücke St.-Petersburger Straße zeitnah erfolgen muss, da die Wegebeziehung dort bereits unterbrochen ist.
Aktuell wird durch die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) geprüft, ob ein Neubau des BW 036 mit Städtebaufördermitteln finanzierbar ist. Alternativ werden in der Haushaltsplanung 2017 finanzielle Mittel vorgesehen, um das Brückenbauwerk über den Klosterbach zu erneuern.
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Tief- und Hafenbauamt |
Produkt | 54101 | Gemeindestraßen |
|
|
|
Produktkonto:
54101 | 78532000
| Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201501010 | Geh- und Radwegbrücke St. Petersburger Straße BW 008 |
Investitionsposition | 2 |
|
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein