Beschlussvorlage - 2016/BV/1784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (siehe Anlagen).

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Beschlussvorschriften:

- § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

- Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung

- Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung

- Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in der aktuell gültigen Fassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

0030/06-BV              3. Fortschreibung der langfristigen Schulentwicklungsplanung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2006/07 bis 2010/11

 

Sachverhalt:

 

Mit der Beschlussvorlage wird der Entwurf der Schulentwicklungsplanung für die Hansestadt Rostock übergeben. Eine Beschlussfassung ist zwingend in der Bürgerschaftssitzung im Juli erforderlich. Der Entwurf durchläuft nunmehr ein breites Beteiligungsverfahren. Nachdem die Voten der zu beteiligenden Gremien eingeholt wurden, wird ein Nachtrag zur Beschlussvorlage gefertigt. Diesem wird eine Synopse beigefügt, aus der sämtliche Anregungen und Änderungen hervorgehen. Auf diese Weise wird größtmögliche Transparenz über möglicherweise erfolgte Änderungen hergestellt.

 

  1. Beschlussfassung entsprechend §§ 107 SchulG M-V - Schulentwicklungsplanung und  108 SchulG M-V - Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen

Die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte gewährleisten gemäß § 102 des Schul-gesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) in der aktuell gültigen Fassung ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen, dass es den Erziehungsberechtigten für ihre Kinder und den volljährigen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, einen Bildungsgang zu wählen.

 

Auf dieser Grundlage weist das Schulgesetz im § 107 – Schulentwicklungsplanung – die Forderung an die Schulträger aus, Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

 

Diese haben den Charakter einer Leit- und Rahmenplanung und beinhalten die Umsetzung eines bedarfsorientierten Beschulungsangebotes mit entsprechender Qualität im Zusammenhang mit einer optimalen Wirtschaftlichkeit.

 

Der § 108 - Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen – regelt fortführend erforderliche Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass die Schulentwicklungspläne und die Beschlüsse der Schul-träger über Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen nachfolgend einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bedürfen.

 

Die jüngste Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung – SEPVO M-V) vom 16. September 2014 legt in § 2 – Planungszeiträume und Fortschreibung – den Planungszeitraum der Schulentwicklungspläne vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20, sowie die Prognosen jedes einzelnen Schulstandortes in der erweiterten Vorausberechnung für den Planungszeitraum bis 2025/26 fest.

 

Insofern wurde der vorliegende Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 als 4. Fortschreibung der bisherigen Schulentwicklungspläne aufgestellt. Damit beinhaltet der Entwurf der vorliegenden 4. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung alle schul-gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend den Erfordernissen der schulgesetzlichen Vorgaben.

 

Der aus der vollständigen Überarbeitung resultierende Entwurf der 4. Fortschreibung des langfristigen Schulentwicklungsplanes der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock bildet ein vollständiges und gut erreichbares Bildungsangebot ab.

 

Ein intensives und breit angelegtes Beteiligungsverfahren wurde eingeleitet. Sich daraus ergebende Hinweise, Ergänzungen oder Änderungsvorschläge werden analysiert und zum Entscheidungstermin in einer Synopse dargestellt werden.

 

Die Schulentwicklungsplanung unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

II. Kapazitätsfestlegungen gem. § 45 SchulG M-V

Das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung regelt den Aufnahmeanspruch von Schülerinnen und Schülern in die weiterführenden Schulen nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler.

 

Im Gegenzug dazu fordert das Schulgesetz M-V § 45 Absatz 3 von den Schulträgern die Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die jeweilige Schule. Im Detail weist der § 45 Abs. 3 aus:

 

„Der Träger der Schule legt im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung Aufnahmekapazitäten für die Schule fest. (...)“

 

Vorgaben und Kriterien zur Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die einzelnen Schulen werden in der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) geregelt i. V. mit § 51 SchulG M-V ausgeführt.

 

Für die einzelnen kommunal getragenen Schulstandorte der Hansestadt Rostock wurden entsprechend der Schulkapazitätsverordnung Kapazitäten berechnet, welche ihre Gültigkeit ab den im Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock ausgewiesenen Schuljahren fortlaufend entfalten.

 

Die Kapazitätsfestlegungen unterliegen nicht dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Umsetzung des Schulentwicklungsplanes erfolgt in Abhängigkeit der durch die Bürgerschaft diesbezüglich gesetzten Prioritäten der städtischen Investitionsmaßnahmen und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hansestadt Rostock und des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“.

 

in Vertretung

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

und Zweiter Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.06.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - vertagt

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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02.06.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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07.06.2016 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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07.06.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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07.06.2016 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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09.06.2016 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10)

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09.06.2016 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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14.06.2016 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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14.06.2016 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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14.06.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (siehe Anlagen).

 

Wegen Beschlussunfähigkeit ist keine Abstimmung durch den OBR möglich.

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14.06.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

    8

 

 

 

Dagegen:

    0

 

Angenommen

   X

Enthaltungen:

    0

 

Abgelehnt

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

    8

 

 

 

Dagegen:

    0

 

Angenommen

   X

Enthaltungen:

    0

 

Abgelehnt

 

 

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15.06.2016 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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15.06.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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16.06.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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21.06.2016 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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21.06.2016 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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22.06.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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22.06.2016 - Ortsbeirat Biestow (13) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (siehe Anlagen).

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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23.06.2016 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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29.06.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (siehe Anlagen).

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

mit Änderungsanträgen

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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30.06.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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06.07.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss (einschließlich Nachtrag und bestätigter Änderungsanträge) Nr. 2016/BV/1784:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 4. Fortschrei­bung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock.
 

Anlagen:
Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock – Teil A,
Schulentwicklungsplan der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock – Teil B

- werden nach Überarbeitung beigefügt

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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12.07.2016 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen