Stellungnahme - 2016/AN/1708-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Stadtteil- und Begegnungszentren (SBZ) arbeiten auf der Grundlage der Schwerpunkt-setzungen der Rahmenkonzeption. Aufgrund unterschiedlicher sozialräumlicher Gegebenheiten und Strukturen werden neben den originären Aufgaben der SBZ auch punktuelle Herausforderungen sichtbar, die durch neue Zuweisungen von Migranten und Migrantinnen nach Rostock oder mit der Belegung von Gemeinschaftsunterkünften einhergehen.

 

Leitgedanke der Arbeit der Stadtteil- und Begegnungszentren ist es, Menschen mit und ohne Behinderung, unterschiedlichen Alters und Geschlechts sowie verschiedener Nationalität und Weltanschauung in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und zu fördern. Die Stadtteil- und Begegnungszentren sollen möglichst viele Menschen und soziale Gruppen in ihren Stadtteilen anregen und ansprechen sowie Möglichkeiten und Gelegenheiten zur Begegnung, Kommunikation und zu eigener Aktivität schaffen.

 

In den Einrichtungen sind im Besonderen seit 2015, punktuell auch schon davor, niedrigschwellige Anknüpfungspunkte für die Zielgruppe der Flüchtlinge und Asylbewerber vorhanden. Zumeist ging und geht es in den SBZ um das Kennenlernen von Freizeitmöglichkeiten, Informationen zur Struktur von Rostock, dem Zugang zu kulturellem und sozialem Leben sowie die Interaktion zwischen Rostockern und zugewanderten Bürgern.

 

Basierend auf den Leitlinien der Lebenswelt-, Alltags-, Bedürfnisorientierung, des Dialogs und der Kommunikation, der Integration und Prävention wird die grundlegende Programmatik der Stadtteil- und Begegnungszentren durch folgende Leitstandards umgesetzt:

 

  • zielgruppenübergreifendes Handeln und zielgruppenübergreifende Angebote,
  • Orientierung der Arbeit an den Bedürfnissen und Themen der Menschen,
  • Förderung der Selbstorganisation, Selbsthilfekräfte sowie der Beteiligung,

 

 

  • Nutzung der vorhandenen Ressourcen,
  • Verbesserung der materiellen und infrastrukturellen Bedingungen im Stadtteil,
  • Verbesserung der immateriellen Bedingungen im Stadtteil,
  • Ressortübergreifendes Handeln und
  • Vernetzung und Kooperation.

 

Die SBZ sind Schnittstellen zur Umsetzung des durch die Bürgerschaft beschlossenen Integrationskonzeptes der HRO „Zukunft in Vielfalt“ mit dem Ziel, allen o. g. Menschen im jeweiligen Stadtteil eine Chance des aktiven Einbringens zu bieten.

                                                                                                                        Ausstattung der SBZ mit Fachkräften:

 

SBZ

Arbeitsschwerpunkt

Anzahl der geförderten Fachkräfte

VK

Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

2

2,0

Jugendsozialarbeit

2

2,0

Schulsozialarbeit

4

4,0

Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

3

3,0

Jugendsozialarbeit

2

2,0

Schulsozialarbeit

1

0,875

Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

4

3,5

Jugendsozialarbeit

2

2,0

Schulsozialarbeit

3

2,875

Stadtteil- und Begegnungszentrum

Südstadt/Biestow

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

3

2,25

Jugendsozialarbeit

2

1,75

Schulsozialarbeit

1

1,0

Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

3

2,5

Jugendsozialarbeit

1

1,0

Schulsozialarbeit

2

2,0

Stadtteil- und Begegnungszentrum  Lütten-Klein

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

3

2,5

Jugendsozialarbeit

2

1,875

Schulsozialarbeit

4

3,875

Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

2

2,0

Jugendsozialarbeit

3

3,0

Schulsozialarbeit

3

2,75

Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

2

1,75

Jugendsozialarbeit

3

2,875

Schulsozialarbeit

2

2,0

Stadtteil- und Begegnungszentrum Schmarl

Jugend- und Gemeinwesenarbeit

2

2,0

Jugendsozialarbeit

2

2,0

Schulsozialarbeit

2

2,0

 

 


Die aktuellen Krisen in aller Welt führen dazu, dass Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht im Ausland zu suchen. In der Hansestadt Rostock leben Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge, die in ihrer Heimat verfolgt oder vom Krieg bedroht wurden.

 

Nach den ausländerfeindlichen Ausschreitungen 1992 in Rostock-Lichtenhagen hat die Stadt eine besondere Verantwortung, diesen Menschen Schutz und Sicherheit vor Verfolgung zu gewähren. In diesem Bewusstsein hat sich die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock mit dem Beschluss des Integrationskonzeptes im Januar 2014 dafür ausgesprochen,                                                                                                                                             die Lebensbedingungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen zu verbessern und ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

 

Bei der Integration der Menschen, die zu uns kommen, spielen die Stadtteile eine wesentliche Rolle, denn das unmittelbare Umfeld hat eine zentrale Funktion im Integrationsprozess. Es ist Lebensmittelpunkt und Kontaktfeld für die Zugewanderten und die einheimische Bevölkerung. Den Handlungsrahmen für diese wichtige kommunale Aufgabe bietet das Integrationskonzept, Handlungsfeld 5.8.2 – Integration vor Ort.

 

So wurden in den vergangenen Monaten in vielen SBZ und anderen sozialen Institutionen Projekte mit dem Ziel entwickelt, die neu zugezogenen und die bereits hier lebenden Menschen in Kontakt zu bringen. Die Projekte basieren alle auf einem sehr hohen haupt- und ehrenamtlichen Engagement. Einige der Projekte werden bereits finanziell durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder „Aktion Mensch“ gefördert, wie:

 

  • Projekt „ANKOMMEN – GEMEINSAM ZUHAUSE IN LÜTTEN KLEIN, Träger:
    SBZ Mehrgenerationenhaus Rostock Lütten Klein, IN VIA e.V.
  • Projekt HOME IN ROSTOCK – ZU HAUSE IN ROSTOCK, Träger:
    Diakonie Rostocker Stadtmission e.V.
  • Projekt: "Mein Stadtteil ist bunt" , Träger: Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbh Rostock

 

Zur besseren Vernetzung der Integrationsangebote in den Stadtteilen wurden im Frühjahr 2015 „Runde Tische“ eingerichtet. Daran nehmen neben zahlreichen anderen Akteuren auch immer Vertreterinnen und Vertreter der SBZ teil. Das gemeinsame Ziel besteht darin, Lösungsoptionen für eine bessere Integration  in den Stadtteilen zu realisieren. So werden in Zusammenarbeit mit dem Büro für Integrationsfragen aktuell so genannte „Begegnungstage“ vorbereitet, um die neu zugezogenen Menschen auf die niederschwelligen Angebote der SBZ aufmerksam zu machen. Der erste Begegnungstag für den Regionalbereich Nordwest findet am 22.07.2016 im SBZ INVIA e.V. in Lütten Klein statt. Diese Angebote können aktuell nur aufgrund des sehr hohen persönlichen Engagements der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den SBZ realisiert werden. Für den Aufbau von nachhaltigen Strukturen zur Verbesserung der Integrationschancen in den Stadtteilen wird eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung der SBZ von der  Integrationsbeauftragten befürwortet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine detaillierten Angaben zur weiteren personellen Ausstattung erfolgen. Mit der Antragstellung der Stadteil- und Begegnungszentren für das Jahr 2017 auf der Grundlage der Förderrichtlinie werden Qualitätsdialoge geführt. Die Bedarfe werden mit der Jugendhilfeplanung, in den Sozialräumen mit den Regionalbüroleitern sowie mit den Akteuren der „Runden Tische“, mit dem Ziel einer gelingenden Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern ermittelt. Auf der Grundlage des Fachkräftegebotes muss bei einer Finanzierung mit einer geförderten Feststelle mit jährlichen Kosten in Höhe von ca. 42.00,00 € geplant werden.

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Beschlüsse

Erweitern

31.05.2016 - Jugendhilfeausschuss

Erweitern

08.06.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben