Beschlussvorlage - 2016/BV/1770

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Personalaufwendungen in Höhe von 490.000 EUR wird erteilt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen.

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Entscheidungsvorschriften:

§ 6 (4) Pkt. 1 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt/Begründung:

 

  1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen DR 5802

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

126.590.100

 

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

     

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

490.000

 

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

127.080.100

 

 

 

 

Die Hansestadt Rostock ist Pflichtmitglied im Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Für seine Mitglieder übernimmt der

KV M-V u.a. die Berechnung der Höhe der Pensionsrückstellungen.

Die Berechnungen erfolgen für 3 Jahre und bilden die Grundlage für die mittelfristige Planung der Personalaufwendungen.

 

Unabweisbar/unvorhersehbar

Nach den Berechnungen des KV M-V waren zum 31. Dezember 2015 Pensionsrückstellungen in einer Gesamthöhe von 84.894.769 EUR zu bilden. Die Höhe der Beihilferückstellungen beträgt 20 v.H. der Pensionsrückstellungen = 16.978.953 EUR.     

 

Mit Schreiben vom 16. März 2016 des KV M-V wurden der Hansestadt Rostock die neuen Berechnungen zu den Stichtagen 31.Dezember 2015, 31. Dezember 2016 und 31.Dezember 2017 übergeben. Für 2015 sind danach nunmehr Pensionsrückstellungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger einer Gesamthöhe von 86.643.448 EUR zu bilden. Die Beihilferückstellungen betragen insgesamt 17.328.689 EUR.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Mehrbedarf in eine Gesamthöhe von 2,1 Mio. EUR kann nicht in voller Höhe im DR 5802-Personalaufwendungen gedeckt werden. 490.000 EUR sind überplanmäßig bereit zu stellen.

 

Produkt

Konto

Bezeichnung

Ansatz

beantragte Überschreitung

11110

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

22.000

36.732

11132

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

7.600

16.416

11137

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

5.000

34.400

11150

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

23.300

312

11301

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

2.700

1.114

11402

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

12.600

16.308

11404

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

7.600

3.630

11601

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

42.300

19.593

11800

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

10.500

11.285

12601

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

457.000

271.266

12700

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

10.200

66.912

12800

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

2.300

4.471

52100

50712000

Beihilferückstellungen Beamte

19.100

2.817

54101

 

 

8.400

4.744

 

 

 

 

490.000

 

Nachweis der Deckung

Produkt

Konto

Bezeichnung

Ansatz

Angeordnet

Deckungs-vorschlag

11201

47600000

Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

2.550.000

3.857.303,28

490.000

 

Die zusätzlichen Personalaufwendungen in Höhe von 490.000 können durch Mehrerträge aus folgendem Sondervermögen mit Sonderrechnung    bereitgestellt werden   (Angaben im Entscheidungsvorschlag konkretisierend):

Nach den neuen Berechnungen haben sich auch die Rücklagen des KV M-V zur Abdeckung der Pensionsverpflichtungen erhöht. Der Anteil der Hansestadt Rostock an der Summe der Pensionsrückstellungen aller Mitglieder beträgt 16,5644%. Statt der geplanten 2,5 Mio. EUR werden 3,8 Mio. EUR als Finanzanlage ausgewiesen.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

26.05.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.06.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen