Stellungnahme - 2016/AN/1633-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Mit Änderungsantrag 2016/AN/1633-02 wird beabsichtigt, die Verwaltung zu beauftragen, in Abstimmung mit den anderen Trägern und unter Beachtung des Erhalts der Leistungsfähigkeit der OSPA eine Gewinnausschüttung aus dem Jahresergebnis 2016 an die Hansestadt Rostock herbeizuführen

 

Sachverhalt:

Es  wird auf die Stellungsnahme 2016/AN/1633-02 (SN) verwiesen.

Wie hier bereits dargestellt, ist in den nächsten Jahren eine Ausschüttung nach den vorliegenden Berechnungen und den bankaufsichtlichen Orientierungen nicht realisierbar. Das sehr kundenorientierte Geschäftsmodell, welches gemeinsam mit dem Verwaltungsrat erörtert und verabschiedet wurde, setzt einen hohen Eigenkapitalbedarf voraus. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für die Jahre 2016 - 2018 wurde dieses Erfordernis aus der Eigenkapitalplanung mit dem Verwaltungsrat ausführlich besprochen.


Im Ergebnis hat der Verwaltungsrat dieser Planung einstimmig zugestimmt.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die bankaufsichtlichen Anforderungen an die Ausstattung der Kreditinstitute mit Eigenkapital weiter steigen. So ist davon auszugehen, dass die Bankenaufsicht (EZB, BaFin etc.) für alle Kreditinstitute individuelle Kapitalaufschläge festlegen wird. Das wird auch die OSPA betreffen. Insofern ist die OSPA gefordert, den ohnehin hohen Kapitalanforderungen, die aus dem eigenkapitalintensiven Geschäftsmodell resultieren, verstärkt nachzukommen.

 

Aktuell ist die "Eigenkapitalquote" bei ca. 12%, die OSPA braucht jedoch mittelfristig mindestens 16 %. Das entspricht einem zusätzlichen Eigenkapitalbedarf von ca. 100 Mio.  EUR. Eigenkapitalerhöhungen sind nur über Gewinnthesaurierungen in Sparkassen möglich.

 

Aus vorgenannten Gründen ist der Antrag nicht umsetzbar und daher abzulehnen.

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt