Stellungnahme - 2016/AN/1633-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Mit Antrag 2016/AN/1633 soll die Verwaltung beauftrag werden, in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftervertretern und unter Beachtung des Erhalts der Leistungsfähigkeit der OSPA eine Gewinnausschüttung aus dem Jahr 2015 an die Hansestadt Rostock herbeizuführen.

 

Sachverhalt:

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich können nach dem Sparkassengesetz (§ 27 SpkG M-V) unter bestimmten Bedingungen Teile des Jahresüberschusses an den Träger (hier der Sparkassenzweckverband für die OSPA) ausgeschüttet werden. Die Höhe richtet sich nach dem derzeit gültigen Sparkassengesetz nach dem Verhältnis zwischen der Sicherheitsrücklage und dem Gesamtforderungsbetrag am jeweiligen Bilanzstichtag. Mit Inkrafttreten der Änderungen zum Sparkassengesetz wird die harte Kernkapitalquote Maßstab für eventuelle Ausschüttungen sein.

 

Vor jeder Ausschüttung sind der Jahresabschlussprüfer und (noch) die Sparkassenaufsichtsbehörde einzubeziehen, die eine Empfehlung abgeben bzw. sogar ein Vetorecht haben.

 

Eine Ausschüttung aus dem Jahresabschluss 2015 der OSPA ist allerdings nicht mehr möglich. Der Jahresabschluss 2015 ist festgestellt. Der Verwaltungsrat hat die Zuführung des vollständigen Jahresüberschusses in Höhe von 5,0 Mio. EUR zur Sicherheitsrücklage beschlossen.

 

Der festgestellte Jahresabschluss 2015 wurde in der vorliegenden Form mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Jahresabschlussprüfers versehen und von der Sparkassenaufsichtsbehörde des Landes M-V bestätigt. Der Jahresabschluss 2015 wird von uns jetzt veröffentlicht.

 

Auch für die nächsten Jahre ist eine Ausschüttung nach Angaben der OSPA nicht realisierbar.


Das sehr kundenorientierte Geschäftsmodell, welches gemeinsam mit dem Verwaltungsrat erörtert und verabschiedet wurde, setzt einen hohen Eigenkapitalbedarf voraus. Im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung für die Jahre 2016-2018 wurde dieses Erfordernis aus der Eigenkapitalplanung mit dem Verwaltungsrat ausführlich besprochen. Im Ergebnis hat der Verwaltungsrat dieser Planung einstimmig zugestimmt.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die bankaufsichtlichen Anforderungen an die Ausstattung der Kreditinstitute mit Eigenkapital weiter steigen. So ist davon auszugehen, dass die Bankenaufsicht (EZB, BaFin etc.) für alle Kreditinstitute individuelle Kapitalaufschläge festlegen wird. Das wird auch die OSPA betreffen. Insofern ist die OSPA gefordert, den ohnehin hohen Kapitalanforderungen, die aus dem eigenkapitalintensiven Geschäftsmodell resultieren, verstärkt nachzukommen. Aktuell ist die "Eigenkapitalquote" bei ca. 12%, die OSPA braucht jedoch mittelfristig mindestens 16%. Das entspricht einem zusätzlichen Eigenkapitalbedarf von ca. 100 Mio. EUR. Eigenkapitalerhöhungen sind nur über Gewinnthesaurierungen in Sparkassen möglich. Spielraum für Ausschüttungen wird daher nicht gesehen.

 

Sollte die Hansestadt Rostock zukünftig dennoch eine Ausschüttung wünschen, bedarf es im Vorwege einer Reihe von zu klärenden Sachverhalten. Allein der Unterschied zwischen Träger und Gesellschafter scheint nicht ausreichend bekannt zu sein. Im Gegensatz zu den Stadtwerken bzw. zur WIRO arbeitet die OSPA nicht mit Vermögenswerten der Hansestadt Rostock. Zu berücksichtigen sind des Weiteren die sehr hohen Anteile der Hansestadt Rostock an den gezahlten Steuern der OSPA (Gewerbesteuer, Lohnsteuer, ...) und nicht zuletzt auch die umfangreichen Spendenaktivitäten (fast 3 Mio. EUR in 2015).

 

 

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben