Dringlichkeitsantrag - 2016/DA/1761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung erfolgt.

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Begründung der Dringlichkeit:

Da die Aufnahme der Verhandlungen als dringend notwendig angesehen wird, ist eine Beschlussfassung in der Mai-Sitzung erforderlich.

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung erfolgt.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2016/DA/1761-02 (ÄA) (s. TOP 4.12.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2016/DA/1761:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung und der erforderliche Abschluss einer Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung (LQEV) erfolgt.

 

 

Herr Dr. Wandschneider nimmt Bezug auf § 2 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in Verbindung mit § 17 der Kommunalverfassung M-V und äußert, dass auf dieser Grundlage (höherrangiges Recht) und entgegen zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft eine Anhörung von Herrn Dr. Richter möglich gewesen wäre und bittet um Prüfung.

Der Präsident sagt eine Prüfung zu.