Dringlichkeitsantrag - 2016/DA/1761
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD, CDU und Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09
Beauftragung des Oberbürgermeisters zur Einrichtung einer 24-h-Kita
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.05.2016
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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11.05.2016
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18.05.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung erfolgt.
Begründung:
Nach vorliegenden Informationen sind die Verhandlungen über eine „24-Stunden-KITA“ seitens der Verwaltung immer noch nicht aufgenommen worden, obgleich mehrere Bürgerschaftsbeschlüsse aus dem September und Oktober des Jahres 2015 hierzu eindeutige Aufträge erteilen. Finanzielle Bedingungen der Beschlüsse sind seit mehreren Monaten erfüllt: Die Bürgerschaft hat mit der Änderung der Beschlussvorlage zum Haushalt 2015/2016 (0786-21) die Voraussetzungen für die Finanzierung dieser Kita-Plätze geschaffen und sich somit mehrheitlich für die Förderung und Betreibung einer 24-Stunden-Kita ausgesprochen. Aus dem Bundesprogramm „KitaPlus“ ist mit einer weiteren Förderung von bis zu 600.000,00 EUR zu rechnen. Weitere landessseitige Unterstützungen sind signalisiert worden, die jedoch die Bereitschaft der Hansestadt Rostock erfordern, die Betriebsgenehmigung auf den Weg zu bringen.
18.05.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung erfolgt.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2016/DA/1761-02 (ÄA) (s. TOP 4.12.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2016/DA/1761:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend den Amtsleiter des Amtes für Jugend und Soziales zu beauftragen, die Verhandlungen mit den interessierten Trägern zur Einrichtung einer sogenannten 24-h-Kita aufzunehmen und bis Ende Mai 2016 dafür Sorge zu tragen, dass eine Betriebsgenehmigung und der erforderliche Abschluss einer Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung (LQEV) erfolgt.
Herr Dr. Wandschneider nimmt Bezug auf § 2 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock in Verbindung mit § 17 der Kommunalverfassung M-V und äußert, dass auf dieser Grundlage (höherrangiges Recht) und entgegen zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft eine Anhörung von Herrn Dr. Richter möglich gewesen wäre und bittet um Prüfung.
Der Präsident sagt eine Prüfung zu.