Antrag - 2016/AN/1746

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erteilt dem Oberbürgermeister den Auftrag, näher zu prüfen, ob und inwieweit es möglich ist, künftig jungen Familien vergünstigte Baukonditionen zu gewähren, sofern sich die Flächen im Eigentum der Hansestadt Rostock oder im Eigentum eines kommunalen Unternehmens, i. d. F. der WIRO GmbH, befinden und eine Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen ist.
 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock erteilt dem Oberbürgermeister den Auftrag, mit der gleichen Zielrichtung gegenüber den Wohnungs-Genossenschaften aktiv zu werden, wobei die entsprechenden Vorstöße hier naturgemäß nur empfehlenden Charakter tragen können.
 

3. Über seine Bemühungen erstattet der Oberbürgermeister Bürgerschaft und Öffentlichkeit bis zum 01.09.2016 in schriftlicher Form Bericht.

Reduzieren

Sachverhalt:

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits einige Kommunen, die um Familien mit vergünstigten Baukonditionen werben. So bekommen Eltern mit einem Kind in Ludwigslust beim Kauf eines städtischen Baugrundstücks einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent; bei zwei Kindern sind es 25 Prozent. Gefördert werden dabei Kinder bis zum 14. Geburtstag und bis zu 700 Quadratmeter Fläche. Wie eine Mitarbeiterin der Stadtverwaltung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte, habe die Stadt von Ende 2013 bis August 2015 insgesamt 18 Grundstücke an junge Familien verkauft. Das entspräche drei Viertel aller veräußerten städtischen Baugrundstücke.

 

In Grevesmühlen unterstützte die Verwaltung zumindest im Vorjahr junge Familien mit einem zinslosen Darlehen über 5.112,92 Euro. In Greifswald beschloss der Hauptausschuss im Sommer des vergangenen Jahres, Baugrundstücke zu subventionieren, wofür 150 000 Euro bereitgestellt werden sollten. Auch hier sind junge Familien die Zielgruppe (siehe DPA/ND vom 11. bzw. 12.08.2015: „Verbilligtes Bauland gegen Abwanderung. Wie Nordost-Kommunen auf junge Familien zugehen“). 

 

Der Hansestadt Rostock stünde es gleichfalls gut zu Gesicht, auf diesem Gebiet aktiv zu werden. Dabei versteht es sich aus Sicht des Antragstellers von selbst, dass in den Genuss eventueller Vergünstigungen ausschließlich deutsche Familien kommen, zumal das Grundgesetz sich (noch) ausdrücklich auf das deutsche Staatsvolk bezieht.

Reduzieren

gez.

Thomas Jäger

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

18.05.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt