Stellungnahme - 2016/AN/1705-01 (SN)

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:    keine

 

Sachverhalt:

 

Im November 2014 wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage geprüft, ob die Errichtung eines Hortgebäudes im Bereich des öffentlichen Stellplatzes in der Etkar-André-Straße möglich ist. Dieses Vorhaben könnte so nicht umgesetzt werden, da die Fläche öffentlich gewidmet ist. Ein Entwidmungsverfahren und somit der Verlust von öffentlichen Stellplätzen war nicht durchsetzbar.

 

Im Rahmen der Standortsuche haben wir auch den Parkplatz in der E.-André-Straße betrachtet. Dieser ist  aufgrund des Zuschnitts und der verfügbaren Größe für die Verlagerung des Recyclinghofes ungeeignet.

 

In enger Zusammenarbeit mit dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und dem Amt für Umweltschutz sowie der Rostocker Stadtentsorgung wurden verfügbare Flächen im Raum Reutershagen geprüft. Der geplante Standort in Alt-Reutershagen liegt in einem Gewerbegebiet. Darüber hinaus befinden sich auch hier viele Kleingartenanlagen in unmittelbarer Nähe.

 

Der Neubau des dringend benötigten Hortgebäudes bietet sich auf der Fläche des derzeitigen Recyclinghofes aus folgenden Gründen an:

 

- Einsparung zusätzlicher Freiflächen, da der Schulhof mit genutzt werden kann

- Es werden keine zusätzlichen Stellplätze für An- und Abfahrt erforderlich

- kurze Wege für Kinder und Betreuer (Schule – Hort)

- Vermeidung gefährlicher Wegebeziehungen im Kreuzungsbereich des Recyclinghofes


Die geplante Anordnung des Hortgebäudes an dieser Stelle bietet somit ein nicht unerhebliches Kosteneinsparpotenzial und ist aus wirtschaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten zu wählen.

 

Sobald die Entwurfsplanung fertig gestellt ist, werden wir diese selbstverständlich dem Ortsbeirat Reutershagen vorstellen.

 

 

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben