Nachtrag Beschlussvorlage - 2016/BV/1661-01 (NB)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Anlage 1 des Beschlussvorschlages der Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1661 wird wie folgt geändert:
 

  1. Der Eckwert für den TH 12 wird im Finanzhaushalt mit einem Zuschuss
    in Höhe von 3.148.200 EUR festgelegt.
     
  2. Der Eckwert für den TH 60 wird im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt mit einem Überschuss in Höhe von jeweils 15.800 EUR festgelegt.

 

2. Der Beschlussvorschlag der Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1661 wird um folgenden zweiten Satz ergänzt:

Entsprechend der aktuellen Entwicklung ist die Aufnahme haushaltsverbessernder bzw. haushaltsneutraler Veränderungen bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan in der Bürgerschaft möglich.

 

 

Beschlussvorschriften:

 

Kommunalverfassung M-V § 22 Abs. 3 Nr. 8

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine

 


Sachverhalt:

 

Aktuelle Entwicklungen führten im Kernhaushalt zu Veränderungen.

 

Die Eckwerte im Ergebnis- und Finanzhaushalt der Verwaltungstätigkeit ändern sich insgesamt wie folgt:

 

-          in EUR -

 

Eckwert 2017

Vorlage

Änderung

Eckwerte 2017

  1. NT

Finanz-plan 2017

Abweichung Eckwert     1. NT / Finanzplan

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Erträge

638.116.700

0

638.116.700

599.209.000

38.907.700

Aufwendungen

642.841.700

- 460.600

642.381.100

598.971.200

43.409.900

Jahresergebnis

-4.725.000

460.600

-4.264.400

237.800

-4.502.200

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen

599.882.400

0

599.882.400

558.127.900

41.754.500

Auszahlungen

590.430.700

-460.600

589.970.100

547.011.900

42.958.200

Saldo der ordentlichen und außer-ordentlichen Ein- und Auszahlungen

 

 

 

9.451.700

 

 

 

460.600

 

 

 

9.912.300

 

 

 

11.116.000

 

 

 

-1.203.700

 

 

 

 

 

 

Tilgung

9.421.900

0

9.421.900

9.608.600

186.700

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

29.800

460.600

490.400

1.507.400

-1.017.000

 

 

Im Einzelnen werden folgende Änderungen aufgenommen:

 

THH 12 Beteiligungen und Eigenbetriebe

 

 

Eckwert 2017

Vorlage

Änderung

Eckwerte 2017

  1. NT

Finanz-plan 2017

Abweichung Eckwert     1. NT / Finanzplan

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Erträge

27.450.500

0

27.450.500

28.380.800

-930.300

Aufwendungen

28.069.700

0

28.069.700

29.677.000

-1.607.300

Saldo

-619.200

0

-619.200

-1.296.200

677.000

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen

24.921.500

0

24.921.500

25.851.800

-930.300

Auszahlungen

27.562.900

+ 506.800

28.069.700

29.677.000

-1.607.300

Saldo

-2.641.400

- 506.800

-3.148.200

-3.825.200

677.000

 


Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 19.04.2016 die Vorlage (Nr. 2016/BV/1490) und damit den Verkauf des mit dem „Strandläufer“ bebauten Erbbaurechtsgrundstückes abgelehnt.

 

Damit ist die Grundlage für die Reduzierung des Ansatzes zum Verlustausgleich an die TZRW (Produkt 62302) im Eckwert 2017 weggefallen. Der Ansatz ist somit wieder um 506.800 EUR zu erhöhen, um den Verlust entsprechend des Liquiditätsbedarfes des Eigenbetriebes TZRW auszugleichen.

 

 

THH 60 Bauamt

 

 

Eckwert 2017

Vorlage

Änderung

Eckwerte 2017

  1. NT

Finanz-plan 2017

Abweichung Eckwert     1. NT / Finanzplan

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Erträge

2.836.100

0

2.836.100

2.242.200

593.900

Aufwendungen

3.787.700

-967.400

2.820.300

2.317.400

502.900

Saldo

-951.600

967.400

15.800

-75.200

91.000

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen

2.836.100

0

2.836.100

2.078.300

757.800

Auszahlungen

3.787.700

-967.400

2.820.300

2.157.400

662.900

Saldo

-951.600

967.400

15.800

-79.100

94.900

 

 

In der Eckwerteplanung wurde davon ausgegangen, dass die Trägervergütung für die Maßnahmen im Städtebaulichen Sondervermögen nicht förderfähig sind und damit die Hansestadt Rostock das Trägerhonorar zu 100 % zu tragen hat.

 

Neue Prüfungen haben ergeben, dass die Förderfähigkeit vorliegen kann. Die Förderfähigkeit wird, wie in den vorhergehenden Jahren berücksichtigt, so dass sich die Aufwendungen und Auszahlungen reduzieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt erhöht sich von 9,4 Mio. EUR auf 9,9 Mio. EUR. Zur Abdeckung der ordentlichen Tilgung von Krediten für Investitionen werden 9,4 Mio. EUR eingesetzt. Im Ergebnishaushalt verringert sich der Jahresfehlbetrag von 4,7 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR, der durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden kann.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.04.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

1. Die Anlage 1 des Beschlussvorschlages der Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1661 wird wie folgt geändert:

 

1. Der Eckwert für den TH 12 wird im Finanzhaushalt mit einem Zuschuss in Höhe von 3.148.200 EUR festgelegt.

 

2. Der Eckwert für den TH 60 wird im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt mit einem Überschuss in Höhe von jeweils 15.800 EUR festgelegt.

 

2. Der Beschlussvorschlag der Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1661 wird um folgenden zweiten Satz ergänzt:

Entsprechend der aktuellen Entwicklung ist die Aufnahme haushaltsverbessernder bzw. haushaltsneutraler Veränderungen bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan in der Bürgerschaft möglich.