Beschlussvorlage - 2016/BV/1715

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau von 2 Wohngebäuden mit Tiefgarage im Geltungsbereich des B-Planes Nr 11.W.150 "Östlich der Stadtmauer"", Am Haargraben 2,3, Beim Holzlager 6, 7, 8, Az.: 02701-15 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2016 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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18.05.2016 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - abgelehnt

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21.06.2016 - Hauptausschuss - vertagt

 

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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19.07.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen