Antrag - 2016/AN/1694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:              - zurückgezogen am 28.11.2016

 

Der OB wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 07.W.154 für das Wohngebiet "An der Jägerbäk" folgendermaßen zu ändern:

Die als Mischgebiet ausgewiesene Fläche MI 2 als Fläche "Allgemeines Wohngebiet" (Geschosswohnungsbau) auszuweisen.

Eine entsprechende Wandlung der Fläche MI 1 ist zu prüfen

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Sachverhalt:

Ein Investor beabsichtigt aktuell an diesem Standort Wohnungen zu errichten.

Teilweise gibt es aber Festlegungen im B-Plan, die eine Nutzung als Mischgebiet vorsehen, die bis heute nicht umzusetzen waren. Versuche, ein Bauvorhaben zu entwickeln, welches diese Problematik löst, scheitern seit mehr als zwei Jahren. Bereits seit den 90-er Jahren ist es nicht gelungen, wie geplant, Gewerbe anzusiedeln. Betreutes Wohnen wurde als Gewerbeform nicht anerkannt.

Die Wohnungsmarktsituation hat sich in den zurückliegenden Jahren grundlegend geändert. Die Hansestadt Rostock prosperiert und deshalb steigt auch der Bedarf an Wohnraum sukzessive. Diese Bedarfe werden heute sogar als "dringlich" artikuliert. Städtebaulich ist diese Lösung demzufolge wünschenswert. Das wird insbesondere auch dadurch unterstrichen, dass es sich bei der in Rede stehenden Fläche um die buchstäblich letzte, neu zu bebauende Fläche in diesem Bereich handelt.

 

gez. Eva-Maria Kröger                               gez. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende                                  Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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26.04.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.04.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

 

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19.05.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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08.06.2016 - Bürgerschaft - vertagt

 

(in Sitzung Bürgerschaft 11. Mai 2016 vertagt)

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 6. Juli 2016 weiter zurückgestellt, damit an der gemeinsamen Lösungsfindung zur Angelegenheit gearbeitet werden kann
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Absetzung von der Tagesordnung)

 

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06.07.2016 - Bürgerschaft - vertagt

 

(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft 8. Juni 2016 vertagt)

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

 

- weiter vertagt bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 7. September 2016, damit die zur Lösungsfindung in der Angelegenheit begonnenen Gespräche fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden können
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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07.09.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

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27.09.2016 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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12.10.2016 - Bürgerschaft - vertagt

 

(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft 7. September 2016 erneut in den Bau- und Planungsausschuss) überwiesen aufgrund des neuen Änderungsantrages Nr. 2016/AN/1694-02 (ÄA)
und zur Klärung der Rechtssicherheit der Angelegenheit)

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungs­antrag Nr. 2016/AN/1694-02 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zum Antrag

 

 

- erneut vertagt, damit die zur Lösungsfindung in der Angelegenheit begonnenen Gespräche fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden können
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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09.11.2016 - Bürgerschaft - vertagt

 

(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft 12. Oktober 2016 erneut vertagt, damit die zur Lösungsfindung in der Angelegenheit begonnenen Gespräche fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden können)

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Ablehnung zum Antrag einschließlich zum Änderungs­antrag Nr. 2016/AN/1694-02 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zum Antrag

 

 

- erneut vertagt, weil die zur Lösungsfindung in der Angelegenheit begonnenen Gespräche noch nicht beendet worden sind
(siehe TOP 3, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)