Beschlussvorlage - 2016/BV/1683

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme einer Geldzuwendung zugunsten des Projektes JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) in einer Höhe von 10.000,- EUR.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 (4) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Das Konservatorium der Hansestadt Rostock erhielt am 24.02.2016 von der SCHLIE – STIFTUNG, Buschwerder Winkel 2, 21107 Hamburg eine Geldzuwendung in Höhe von 10.000 EUR für das Projekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) einschließlich des JeKi – Unterprojektes Rokis (Rostocker Kinder singen). Die unterzeichnete „Erklärung zur Hingabe einer Geldzuwendung“ liegt dem Konservatorium vor.

 

Die Verwendung erfolgt unmittelbar gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung zur Förderung von Kunst und Kultur.

 

Laut Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 in Verbindung mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 1.000,00 EUR durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu treffen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 44              Produkt: 26303               Bezeichnung: „JeKi“

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

46290043

Sonst. Lfd. Erträge –

Spenden JeKi

10.000,- EUR

 

 

 

2016

66290043

Zuweisungen von

übrigen Bereichen-

Spenden

 

 

10.000,-  EUR

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.06.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen