Informationsvorlage - 2016/IV/1681

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

In diesem Jahr werden die Sommerschulferien des Landes M-V in dem Zeitraum vom 25.07.2016 bis 03.09.2016 sein. Es wechseln ca. 1.600 Vorschulkinder zum 05.09.2016 vom Kindergarten in die Schulen und Horteinrichtungen. Die Finanzierung der Kindertages- und Horteinrichtungen erfolgt monatlich auf der Grundlage der am 1. des Monats bestehenden Betreuungsverträge und der tatsächlichen Belegung der Plätze. Erfolgt der Übergang von der Kindergartenförderung in die Hortförderung im laufenden Monat, wird die Finanzierung jedoch grundsätzlich kalendertäglich aufgeteilt.

 

Die kalendertägliche Splittung der entsprechenden Mittel zur Finanzierung der Kindergartenförderung bzw. Hortförderung stellt für die Leistungserbringer und deren Leitungskräfte einen sehr hohen Verwaltungsaufwand dar. In diesem Jahr hat der kalendertägliche Wechsel minimale, entgeltwirksame Auswirkungen, da es sich lediglich um zwei Betreuungstage (01.09./ 02.09.) handelt. Im Interesse einer verwaltungsökonomischen und effizienten Handlungsweise wird keine kalendertägliche Splittung der finanziellen Mittel durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt. Mithin wird für die Vorschulkinder die Kindergartenförderung für den Monat August gezahlt und bereits ab dem 01.09.2016 die entsprechende Hortförderung.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Beschlüsse

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26.04.2016 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben