Stellungnahme - 2016/DA/1677-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die von den Antragstellern beabsichtigte Beauftragung des Oberbürgermeisters, gegenüber dem zuständigen Bundesministerium eine Stellungnahme zugunsten der Vertiefung des Rostocker Seekanals auf 16,50 Meter Wassertiefe abzugeben, entspricht vollumfänglich den Intentionen der Stadtverwaltung.
 

Zunächst ist die Aufnahme der Seekanal-Vertiefung in den Bundesverkehrswegeplan generell zu begrüßen. Aus Sicht der Verwaltungsspitze und der städtischen Fachämter kommt dabei jedoch einer Realisierung des maximalen Ostseetiefgangs von 15,00 Metern (entspricht einer nötigen Wassertiefe von 16,50 Metern) größte Wichtigkeit für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Rostocker Seehafens zu.

 

Die derzeit vorgesehene, nur teilweise Realisierung der Ausbaggerung auf eine Wassertiefe von 15,80 Metern entspricht nicht der Bedeutung des Rostocker Seehafens als größtem deutschen Ostseehafen. Die vorhandenen Wachstumspotentiale des Seehafens würden nicht optimal genutzt. Auch hätte damit der aktuell vorhandene Wettbewerbsnachteil gegenüber dem polnischen Hafen Danzig auf unbestimmte Zeit Bestand.

 

Für die Hansestadt Rostock ist es daher wirtschaftspolitisch äußerst bedeutsam, die Vertiefung des Seekanals auf eine Wassertiefe von 16,50 Metern im Bundesverkehrswegeplan zu verankern. Eine entsprechende Stellungnahme des Oberbürgermeisters an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur ist bereits in Vorbereitung. Auch die landespolitische Ebene soll hierfür erneut mobilisiert werden.

 

 

 

 

 

 


Darüber hinaus ruft die Hansestadt Rostock die Unternehmen und Wirtschaftsverbände der Region auf, sich zugunsten der Seekanalvertiefung aktiv in die laufende sechswöchige Beteiligungsphase zum Bundesverkehrswegeplan einzuschalten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben