Änderungsantrag - 2015/AN/1426-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Städtische Flächen werden Zirkussen und jedem anderen nicht zur Verfügung gestellt, um folgende Tiere wildlebender Arten in Showprogrammen oder temporären Ausstellungen zu zeigen: Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde,
Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus, Greifvögel und Strauße.

Geschlossene  Verträge bleiben hiervon unberührt.

Gleiches gilt, wenn diejenigen, die solche Veranstaltungen und Showprogramme gemeinhin durchführen, in Rostock zwar auf die Programmteile mit diesen Tieren verzichten, sie aber mitführen und in Rostock während des Aufenthalts gehalten werden sollen, wie auch dann, wenn sie mit diesen Tieren lediglich Flächen für ein Winter- oder Zwischenlager beanspruchen

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss umfassend umzusetzen.

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Sachverhalt:

 

Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden haben durch ähnliche Beschlüsse zum Ausdruck gebracht die Tierhaltung, die mit der Präsentation der Tiere zwingend verbunden ist, nicht unterstützen zu wollen.

Aus den dazu bislang vernehmbaren Äußerungen ist zu schließen, dass der überwiegende Teil der Rostocker Bürgerschaft sich ebenfalls dafür ausspricht, solch eine zwar gesetzlich erlaubte aber dennoch als nicht artgerecht angesehene Tierhaltung dadurch zu unterstützen, dass denjenigen die Tiere auf diese Art und Weise halten, städtische Flächen per Sondernut-zung zur Verfügung gestellt werden.

Um diese indirekte Unterstützung zukünftig zu verwehren, soll durch den Beschluss die not-wendige Klarheit und Ermächtigung geschaffen werden auf die gestützt weitere Maßnahmen ergriffen werden, die dazu dienen, zukünftige Anfragen negativ bescheiden zu können.

Die in jüngster Vergangenheit häufiger von Gemeinden beschlossene Einschränkung ist nicht unumstritten. In einigen Fällen haben Zirkusse darauf gestützte Absagen vor Gericht angegriffen.

Dazu ergangene unterschiedliche Entscheidungen soll die Verwaltung auswerten, um die Maßnahmen herauszufiltern und zu ergreifen, die am wenigsten angreifbar und damit für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung als am erfolgversprechendsten erscheinen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen