Stellungnahme - 2016/AF/1533-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1.)   

Gemäß der ausgewiesenen Rechnungen werden der Hansestadt Rostock “entsprechend

des Leistungsangebotes” in Rechnung gestellt. Welches Leistungsangebot ist hiermit konkret gemeint? Bestehen einschlägige Vereinbarungen zwischen der Hansestadt Rostock und dem JAZ, und falls ja, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum?

Wurden ggf. andere Vereinbarungen zwischen der Hansestadt Rostock, JAZ und “Rostock hilft” geschlossen, die einen Kostenanspruch des JAZ auslösen, und falls ja, wer zeichnete gegenüber der Hansestadt Rostock seitens JAZ und “Rostock hilft” verantwortlich?

Ist seitens der Hansestadt Rostock eine saubere juristische Trennung zwischen “Rostock hilft” und JAZ nachvollziehbar?

Wurde durch die Hansestadt Rostock kontrolliert bzw. ist nachvollziehbar, welche der beiden Institutionen faktisch Leistungen erbracht hat?

 

 

Innerhalb weniger Stunden bildete sich aus der Zivilgesellschaft, u.a. in Form der Initiative „Rostock hilft“, ein dezentrales UnterstützerInnennetzwerk. Dieses gewährleistete die Versorgung der Flüchtlinge, den Transport und die Weiterreise nach Schweden. Die Arbeit des Netzwerkes wurde durch die Berufsfeuerwehr, die Freiwillige Feuerwehr und verschiedener Wohlfahrtsverbände, wie dem Deutschen Roten Kreuz ergänzt. Die Koordinierung der Aktivitäten erfolgte durch das Jugendalternativzentrum (JAZ e.V.). Aus logistischen Gründen wurde das Koordinationsbüro von „Rostock hilft“ in die Parkstraße verlegt.

Das JAZ e.V. legte ein Konzept zur Erbringung umfassender Fürsorgeleistungen für die Flüchtlinge vor.

Auf Grundlage dieses Konzeptes wurde eine Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und „Rostock hilft/ JAZ e.V.“ zur Betreuung der Transitflüchtlinge geschlossen. „Rostock hilft“ war zu diesem Zeitpunkt in keine andere Vereinsstruktur außer dem JAZ e.V. eingebunden. Durch die enge Zusammenarbeit der Hansestadt Rostock, dem DRK, der Bundeswehr und „Rostock hilft“ war für die Hansestadt Rostock nachvollziehbar, welche Leistungen durch wen erbracht wurden.

Die Auszahlungen der Aufwandspauschalen an die ehrenamtlichen HelferInnen wurden durch das JAZ e.V. als juristische Person vorgenommen.

 

2.

Ist der Hansestadt Rostock bekannt, ob tatsächlich ausschließlich Transitflüchtlinge im Rahmen des ausgewiesenen Rechnungsbeitrages durch JAZ betreut wurden, und falls auch andere betreut wurden: wurden auch Flüchtlinge des Landkreises Rostock oder sonstiger Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern betreut?

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Im Rahmen der „Erstattung der Aufwandsentschädigungen“ wurden Leistungen der HelferInnen für die Stationen in der Hansestadt Rostock erstattet, die sich um die Transitreisenden gekümmert haben. Dies waren der Bahnhof, eine Halle (Fiete-Reeder-Halle, später Industriestraße) und das Fährterminal sowie ein Koordinationsbüro. Des Weiteren half das JAZ e.V./ „Rostock hilft“ intensiv durch Versorgung mit Lebensmitteln (erste Woche), Kleiderspenden/ Sachspenden/ Betreuung der Flüchtlinge in den verschiedenen Sporthallen der Hansestadt Rostock aus, begleitete Kranke/ Schwangere zu medizinischen Untersuchungen und stellte dafür DolmetscherInnen zur Verfügung.

Unter den betreuten Personen waren vereinzelt Flüchtlinge, die sich während ihres Aufenthaltes in Rostock für ein Verbleiben in Deutschland entschieden haben. Diese sind dann schnellstmöglich an die Einrichtungen des Landes überstellt worden.

 

3.

Nach einem Artikel der Ostseezeitung vom 04.02.2016 wurden die Rechnungen zwischenzeitlich durch die Hansestadt Rostock beglichen. Wann geschah dies konkret: am welchen Tag genau wurden die Überweisungen durch die Kasse der Hansestadt Rostock an das ausführende Kreditinstitut übergeben?

 

Die veröffentlichten Rechnungen wurden seitens des JAZ e.V. storniert und neue Rechnungen erstellt. Diese Abschlagsrechnungen wurden bereits bezahlt.

 

4.

Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat “Rostock hilft” auf der  Homepage http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass es sich bei den Rechnungsbeträgen im Wesentlichen um Aufwandsentschädigungen und sonstige Entschädigungen, wie z.B. für Fahrtkosten, handelt. Trifft dies zu? Falls ja, inwiefern passt dies zum Wortlaut der Rechnungen, welche eine Rechnungslegung “entsprechend des Leistungsangebotes” ausweisen?

 

Dies trifft zu. Die zu erstattenden Aufwandsentschädigungen und Fahrkosten sind für die o.g. Stationen (Leistungsangebot) der durchreisenden Flüchtlinge entstanden.

 

5.

Sofern es sich um Entschädigungszahlungen handeln sollte: inwiefern hat die Hansestadt Rostock dafür Vorsorge getragen, dass es sich auch tatsächlich um solche handelt, und nicht um ein verdecktes Arbeits- oder sonstiges, nicht-ehrenamtliches Entgelt? Falls ja, wie, falls nicht, warum nicht?

 

Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen ist zwischen JAZ e.V. und dem Finanzamt abgestimmt. Im Rahmen einer Schlussabrechnung der Leistungen kann diese Problematik näher geprüft werden.

 

6.

Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat das JAZ auf seiner Homepage

http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass eine

“genaue Aufschlüsselung der Ausgaben” noch veröffentlicht werde. Der Gesamtkontext der

Mitteilung lässt die Interpretation zu, dass auch der Hansestadt Rostock eine solche

Aufschlüsselung bisher nicht vorliegt. Liegt eine solche Aufschlüsselung der Hansestadt

Rostock jedoch vor? Falls ja: lag sie bereits vor der Überweisung des Rechnungsbetrages

vor? Sind die Einzelkosten in dem Umfang belegt, in dem er auch von sonstigen

ehrenamtlich Tätigen erwartet wird?

Falls keine Aufschlüsselung vorliegt oder nicht vor Begleichung der Rechnung vorlag: ist es bei der Hansestadt Rostock üblich, dass Beträge einer derartigen Summe ohne genaue Kostenaufschlüsselung vorab beglichen werden? Ist ein solches Verfahren mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften, z.B. § 42b ff. KV M-V, nach Auffassung der Hansestadt Rostock vereinbar?

 

Die genaue Aufschlüsselung liegt noch nicht vor. Ein nicht unwesentlicher Teil des angedachten Gesamtaufwands ist zurückbehalten worden. Dieses entspricht dem Prinzip der Abschlagszahlung.

Es ist bekannt gewesen, dass die Stationen der Transitflüchtlinge in den maßgeblichen Zeiträumen betreut wurden. Dafür wurde den ehrenamtlichen HelferInnen seitens der Verwaltung und der örtlichen Politik in dem Zeitraum mehrfach Dank ausgesprochen.

 

7.

Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat JAZ auf seiner Homepage http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass ein gewisser Kostenteil auch durch Spendensammlungen finanziert wurde. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass “keine Geld- oder Sachspenden für die Vergütung von Personen verwendet wurde”. Kann die Hansestadt Rostock jedoch im Gegenzug zweifelsfrei ausschließen, dass keine “Spendensammelzeiten” im Rahmen der Rechnungslegung mit vergütet wurden?

 

Der ehrenamtlichen Hilfe an den Stationen lagen Kalkulationen über benötigtes Personal vor, ähnlich Dienstpläne, zugrunde. Nur für diese Hilfe an diesen Stationen wurde die Aufwandsentschädigung bezahlt.

 

8.

Gemäß der ausgewiesenen Rechnungen des JAZ beträgt das Verhältnis
Sachkosten: Personalkosten ca. 1:8 bzw. 1:9. Handelt es sich hierbei nach den Erfahrungen der Hansestadt Rostock mit anderen Betreuungsanbietern um ein durchschnittliches Kostenverhältnis?

Falls nicht: gibt es Erkenntnisse warum nicht?

 

Die angegebenen Rechnungen wurden storniert. Eine vergleichbare Kostenstruktur dürfte es bei dieser besonderen ehrenamtlichen Hilfe nicht geben.

 

9.

Mit Stellungnahme unbekannten Datums hat JAZ auf seiner Homepage http://www.jaz-rostock.de bezüglich der Rechnungen erläutert, dass nur ehrenamtliche Personen tätig gewesen seien. Wurde durch die Hansestadt Rostock im Vorfeld abgewogen, ob eine Inanspruchnahme eines professionellen Leistungsanbieters, insbesondere unter Berücksichtigung des Punktes 7.) nicht effizienter und effektiver gewesen wäre?

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben