Beschlussvorlage - 2016/BV/1658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock“ einschließlich des Stellenplanes (Anlage) wird beschlossen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Nr. 8 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) ist der zentrale Immobiliendienstleister der Hansestadt Rostock.

 

Die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes ist im Planjahr auf nachfolgende Geschäftsfelder ausgerichtet:

 

1. Grundstücksbewirtschaftung fremde Dritte

2. Grundstücksbewirtschaftung HRO

 

Im Geschäftsjahr 2016 beträgt der geplante Jahresgewinn 59 TEUR, den der Eigenbetrieb zur Absicherung bestehender Investitionsverpflichtungen nutzen möchte, um Fremdkapitalfinanzierungen zu minimieren.

 

Die Investitionen und Finanzierungen für 2016 stellen sich insgesamt wie folgt dar:

 

Investitionskosten                                                                                                51.447 TEUR

Geplante Kreditermächtigung 2016                                                                             23.563 TEUR

Kreditaufnahmen aus Kreditermächtigungen des Vorjahres           12.079 TEUR

Fördermittel                                                                                                                8.594 TEUR

Eigenmittel                                                                                                                7.211 TEUR

 

Im Geschäftsfeld fremde Dritte sollen Investitionen in Höhe von 24.134 TEUR umgesetzt werden.

 

Ein Großteil der Investitionen in Höhe von 10.340 TEUR fließt in die Sanierung, den Neubau und die Erweiterung von Kindertagesstätten und Horten. In der Schleswiger Str. 6 ist der Bau eines Familienkompetenzzentrums geplant.

 

Im Planjahr sollen im Geschäftsfeld Grundstücksbewirtschaftung HRO für Ämter der Hansestadt Rostock Investitionsmaßnahmen in Höhe von 17.578 TEUR  27.313 TEUR *ausgeführt werden. Davon entfallen auf den Schul- und Sportstättenbereich Investitionsmaßnahmen in Höhe von 12.553 TEUR  22.288 TEUR *und auf den Bereich Verwaltung 5.025 TEUR.

 

Die Liquidität ist jederzeit mit Genehmigung der beantragten Kredite und des Kassenkreditrahmens gewährleistet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionszuschuss                               800 TEUR

Mietzins Geschäftsfeld HRO               17.038 TEUR

Betriebskostenvorauszahlung             13.883 TEUR

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug


                                                        * am 07.04.2016 redaktionell geändert

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.04.2016 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung

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14.04.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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11.05.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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18.05.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen