Stellungnahme - 2016/AN/1638-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Das Amt für Umweltschutz (A 73) hat die Bewirtschaftung des Papierkorbbestandes aus dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege (A 67) am 01.01.2015 übernommen.

Aktuell werden im Amt für Umweltschutz 2097 Papierkörbe bewirtschaftet.

 

In Auswertung der Erfahrungen aus der  Bewirtschaftung wurde der Entleerungsrhythmus der Papierkörbe in den Barnstorfer Anlagen für den Zeitraum ab April 2015 bis September von 1x wöchentlich auf 3x wöchentlich erhöht.

Nach Einschätzung des  bewirtschaftenden Amtes ist im Bereich der Barnstorfer Anlagen der nunmehr gewählte Entleerungsrhythmus ausreichend.

 

In den Barnstorfer Anlagen bewirtschaftet das Amt für Umweltschutz 26 Papierkörbe.

Auf Basis des Entleerungspreises 2016 und der 1x wöchentlichen Entleerung in den Monaten Oktober bis März sowie 3x wöchentlichen Entleerung von April bis September entstehen Kosten in Höhe von 5.543,20 EUR/Jahr netto.

Diese werden aus dem Gesamtbudget des Produktes  54502 des Amtes für Umweltschutz bestritten.

Das Budget im Produkt 54502 hat keine finanziellen Reserven.

 

Nach der vorgenommenen Änderung des Entleerungsrhythmusses ab dem  2. Quartal 2015 gab es keine Bürgerhinweise im Klar-Schiff-Portal auf Überfüllung der Papierkörbe oder in anderer Form aus dem Ortsamtsbereich.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben