Antrag - 2016/AN/1654

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Schaffung von Wohnheimen vorzubereiten.

 

Geeignete Flächen sind zu benennen und Planungen für Wohnheime, die hinsichtlich ihrer Nachnutzung für andere Gruppen (z. B. Studierende oder ältere Menschen) geeignet sind, aufzunehmen.

Die Funktionen der Wohnheime sind vorab festzulegen, um Unterbringung, Integration, Betreuung und gesellschaftliches Miteinander abzusichern.

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Sachverhalt:

In der Sitzung des zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten am 8. März 2016 wurde dem Ausschuss berichtet, dass durch die zügige Bearbeitung der Anträge von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und damit verbunden schnellen Erteilung von Aufenthaltstiteln nun mangels geeigneter Wohnungen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock Unterbringungsnot herrscht.

 

Daraus folgt eine Fehlbelegungsquote durch Personen mit einem Aufenthaltstitel in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften in Höhe von 54% (Stand 07.03.2016). Das Land M-V hat die Hansestadt Rostock aufgefordert, diese Fehlbelegung zu reduzieren bzw. schnellstmöglich zu beenden.

 

Die Schaffung von Wohnheimen ist geeignet, die Fehlbelegungsquote zu reduzieren bzw. im Idealfall die Fehlbelegungen zu beenden und somit unumgänglich, um den Forderungen des Landes M-V zu entsprechen.

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Schaffung von Wohnheimen vorzubereiten.

 

Geeignete Flächen sind zu benennen und Planungen für Wohnheime, die hinsichtlich ihrer Nachnutzung für andere Gruppen (z. B. Studierende oder ältere Menschen) geeignet sind, aufzunehmen.

 

Die Funktionen der Wohnheime sind vorab festzulegen, um Unterbringung, Integration, Betreuung und gesellschaftliches Miteinander abzusichern.

 

 

Beschluss Nr. 2016/AN/1654:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich die Schaffung von Wohnheimen zu prüfen.

 

Geeignete Flächen sind zu benennen und Planungen für Wohnheime, die hinsichtlich ihrer Nachnutzung für andere Gruppen (z. B. Studierende oder ältere Menschen) geeignet sind, aufzunehmen.

 

Die Funktionen der Wohnheime sind vorab festzulegen, um Unterbringung, Integration, Betreuung und gesellschaftliches Miteinander abzusichern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt