Anfrage der Fraktion - 2016/AF/1647

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2015/AN/1191

 

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wann und in welcher Form hat der Oberbürgermeister seine Zustimmung zur Schließung der Mühlendammschleuse durch Verfüllen des Schleusenbeckens gegenüber dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und gegenüber dem WSA  Stralsund widerrufen und die Bereitschaft der Hansestadt Rostock zur Übernahme der sanierten Schleuse erklärt?
  2. Was hat der Oberbürgermeister unternommen, um zu einer gemeinsamen Lösung mit Bund und Land zu kommen?
  3. Wie wurde die Bürgerinitiative Mühlendammschleuse e.V. in den Prozess einer Lösungsfindung einbezogen?
  4. Wann wird die Mühlendammschleuse aufgrund der Feststellung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege („dass die Mühlendammschleuse in Rostock Denkmaleigenschaften, wie sie §2 Abs.1 DSchG M-V vorschreibt, besitzt.“) in die Denkmalliste der Hansestadt Rostock eingetragen?

 

 

Wir bedanken uns im Voraus für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

 

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

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Beschlüsse

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben