Beschlussvorlage - 2016/BV/1611

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock  einschließlich des Stellenplans 2016 wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

 

§§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. §§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 14 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

Sachverhalt:

 

Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

 

Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz.

 

Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt.


Der Plan folgt den Vorgaben des HASIKO 2015-2030 in der Erfolgs- sowie der Finanzplanung. Der Eigenbetrieb plant für das Wirtschaftsjahr 2016 einen Jahresüberschuss von TEUR 2.500. Der Träger sieht vor, diesen Betrag gemäß HASIKO in der Hansestadt gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.

 

Im Wirtschaftsjahr 2016 ist die Anschaffung zweier Arztpraxen mit Anschaffungskosten in Höhe von ca. TEUR 300 und die Zusammenführung dieser Leistungsbereiche in ein Medizinisches Versorgungszentrum geplant. Die Finanzierung der Investition wird aus Rücklagen erfolgen. Das MVZ wird nach Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern im bestehenden Eigenbetrieb betrieben werden. Es soll das Angebot medizinischer Leistungen des Krankenhauses abrunden, insbesondere ambulante Leistungsprofile ergänzen. Vorgenommene Planungsrechnungen prognostizieren eine positive Ertragslage.

 

Bisher konnten Medizinische Versorgungszentren von zugelassenen kommunalen Krankenhäusern in der Organisationsform eines Eigenbetriebes nur in der Rechtsform der GmbH gegründet werden. Ferner stellte sich bei rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben das Problem, dass nur die jeweilige Kommune Gründer sein konnte, die wiederum nicht zugelassenes Krankenhaus ist. Dieses Problem ist mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz behoben worden, so dass nunmehr die Gründung eines MVZ auch durch den Eigenbetrieb möglich ist.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 12 für Ergebnishaushalt / 45 für Finanzhaushalt

Produkt: 62303/25101                            Bezeichnung: Eigenbetrieb Krankenhaus/

                                                                      Kulturhistorisches Museum

 

Haushaltsjahr

Konto/
Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2017

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2018

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

2.500.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 


2019

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

3.000.000

 

 

 

 

67600000 / Erträge aus Sondervermögen

 

 

3.000.000

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2030:

Der Plan folgt den Vorgaben des HASIKO 2015-2030 in der Erfolgs- sowie der Finanzplanung (Maßnahme 2015/2.05).

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.08.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

31.08.2016 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.09.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen