Antrag - 2016/AN/1606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zusätzliche Flächen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung neuer und auch als Ersatz von zukünftig wegfallenden Kleingartenanlagen ausgewiesen werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft zur Sitzung am 07. September 2016 vorzulegen.

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Begründung:

Für mehrere Projekte zum Thema Wohnen müssen B-Pläne aufgestellt werden, in denen Kleingartenanlagen weg fallen. Die bisher angebotenen Ausweichmöglichkeiten der Stadt reichen nicht aus bzw. kommen aus anderen Gründen nicht in Frage. Deshalb sollen noch einmal alle Möglichkeiten zur Prüfung weiterer Standorte für Kleingärten geprüft werden.

 

 

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Beschlüsse

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17.03.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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22.03.2016 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zusätzliche Flächen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung neuer und auch als Ersatz von zukünftig wegfallenden Kleingartenanlagen ausgewiesen werden können.

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft zur Sitzung am 07. September 2016 vorzulegen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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06.04.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zusätzliche Flächen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung neuer und auch als Ersatz von zukünftig wegfallenden Kleingartenanlagen ausgewiesen werden können.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft zur Sitzung am 7. September 2016 vorzulegen.

 

 

Beschluss Nr. 2016/AN/1606:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit zusätzliche Flächen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung neuer und auch als Ersatz von zukünftig wegfallenden Kleingartenanlagen ausgewiesen werden können.

 

In die Prüfung sind mit einzubeziehen: die angrenzenden Flächen des Landkreises Rostock. Diesbezüglich sollte man sich mit der Verwaltung des Landkreises Rostock ins Benehmen setzen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft zur Sitzung am I. Quartal 2017 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt