Anfrage der Fraktion - 2016/AF/1605
Grunddaten
- Betreff:
-
Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/ Aufbruch 09
Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.03.2016
- Vorlageart:
- Anfrage der Fraktion
- Federführend:
- Fraktion Rostocker Bund/ Graue/ Aufbruch 09
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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06.04.2016
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Sachverhalt:
Die letzte Änderung der Richtlinie wurde durch die Bürgerschaft am 09.10.2013 beschlossen. Dabei ist die neue Fassung von Punkt 9 beschlossen worden. Dieser Punkt verpflichtet den Oberbürgermeister neue Höchstwerte in der Anlage (Tabelle) der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Ab 01.01.2015 gelten neue Höchstwerte.
Warum wurden diese Werte der Bürgerschaft nicht zur Entscheidung vorgelegt?
Auf welcher Grundlage wird ein Höchstbetrag von 1,50 EUR je Qm für Kalte Betriebskosten als Höchstgrenze festgelegt?
gez. Dr. Sybille Bachmann
Fraktionsvorsitzende