Antrag - 2016/AN/1589

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung) wird für fünf Jahre im innerstädtischen Bereich dahingehend ausgesetzt, dass die rechtliche Verpflichtung zur Schaffung von Stellflächen für PKW´ s entfällt.

Nach 5 Jahren ist die Stellplatzsatzung zu evaluieren und neu zu bewerten. Diese Ergebnisse sind der Bürgerschaft dann entsprechend vorzulegen.

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Sachverhalt:

Am 24. Februar 2016 hat die Stadt bekannt gegeben, dass im Jahr 2035 mit über 230.000 Einwohnern zu rechnen ist. Schon jetzt ist der Bedarf an Wohnraum enorm, die Leerstandsquote äußerst gering. Um den erwünschten Zuzug nach Rostock bewältigen zu können, sind verbesserte Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau unerlässlich.

Bislang muss pro Wohnung eine bestimmte Anzahl an Pkw-Stellplätzen geschaffen werden. Dieser Grundsatz war im Kern richtig, erweist sich aber in der derzeitigen Situation als bürokratische Last und führt zu Verzögerungen im Wohnungsbau in der stark nachgefragten Innenstadtlage.
Die Stellplatzverpflichtung orientiert sich aktuell nicht am tatsächlichen Bedarf.

Durch eine zunächst zeitlich befristete und auf den innerstädtischen Bereich begrenzte Aufhebung der Stellplatzpflicht für den Wohnungsbau hat der Bauherr die Möglichkeit, Stellplätze eigenverantwortlich und bedarfsgerecht zu schaffen. Der Wohnungsbau wird vereinfacht und beschleunigt. Wir erwarten durch die Aufhebung der Stellplatzpflicht eine Vereinfachung und Beschleunigung des Wohnungsbaus in unserer Hansestadt. Die Erfahrungen anderer Städte, etwa Berlin, die bereits vor 15 Jahren die Stellplatzpflicht aufgehoben haben, zeigen, dass dennoch Parkplätze mit Wohnungsbauvorhaben entstehen. Viel mehr entstehen Stellplätze nachfrage- und bedarfsgerecht. Insbesondere bei der geforderten innerstädtischen Verdichtung von Wohnraum kann bei Aussetzung der Stellplatzsatzung eine Reduzierung der Nettokaltmiete von 1,20 Euro bis 1,40 Euro erreicht werden.

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gez. Berthold F. Majerus
Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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17.03.2016 - Finanzausschuss - abgelehnt

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17.03.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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23.03.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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11.05.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt