Beschlussvorlage - 2016/BV/1565

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Erarbeitung einer Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Mittleres Mecklenburg/Rostock gemeinsam mit dem Landkreis Rostock.

Für die Aufstellung des Nahverkehrsplanes bedient sich der Aufgabenträger gemäß §7 (5) ÖPNV-Gesetz M-V eines Beirates, welcher noch zu benennen ist.

Die verkehrspolitische Zielsetzung wird der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) KV M-V

§7 (3), (5) und (7) ÖPNV-Gesetz M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2013/BV/4692 vom 19.06.2013

0924/05-BV vom 07.12.2005

Beschluss Nr. 583/1997 vom 05.11.1997

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Rostock ist entspr. §3(3) ÖPNVG M-V Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV auf Stadtgebiet. In dieser Funktion hat sie einen Nahverkehrsplan aufzustellen, welcher den Rahmen für die regionale Entwicklung des ÖPNV bildet (§7 ÖPNVG M-V). Der Nahverkehrsplan enthält mindestens Aussagen über

- Bestand und künftige Entwicklung des ÖPNV-Angebotes,

- Bestand und Entwicklung der Nachfrage nach ÖPNV-Leistungen,

- die Finanzierung des ÖPNV,

- die Organisation des ÖPNV.

Erstmals wurde 1997 ein Nahverkehrsplan für die Hansestadt Rostock aufgestellt (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 583/1997). Dieser wurde zusammen mit den Landkreisen Güstrow und Bad Doberan durch den gemeinsamen Regionalen Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock, 2005 ersetzt. Dieser von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossene Regionale Nahverkehrsplan Mittleres Mecklenburg/Rostock (Beschluss Nr. 0924/05-BV) hat bis heute Bestand.

Das ÖPNV- Gesetz besagt auch, dass der Nahverkehrsplan bei Bedarf zu überarbeiten oder fortzuschreiben ist (§7 (3) ÖPNVG M-V). Die jetzige Notwendigkeit der Fortschreibung ergibt sich aus der zwischenzeitlich erfolgten Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG zum 1.01.2013), der erforderlichen Anwendung der EU-Verordnung 1370-2007 und der daraus resultierenden Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die Rostocker Straßenbahn AG (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2013/BV/4692). In Vorbereitung auf die Direktvergabe wurde im EU-Amtsblatt die festgelegte ÖPNV-Verkehrsleistung für das Gebiet der Hansestadt Rostock veröffentlicht. Des Weiteren haben sich Veränderungen in den Strukturdaten sowie in der demografischen Entwicklung der Einwohner ergeben, die Einfluss auf das Verkehrsverhalten und die Gestaltung des ÖPNV haben.

 

Die Aufgabenträger sollen sich bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans eines ÖPNV-Beirats bedienen (§7 (5) ÖPNVG M-V). Der Beirat übt dabei eine beratende Funktion aus. Die Mitglieder des Beirates sind noch zu benennen.

 

Mitte bis Ende 2016 kann mit der Erarbeitung einer Fortschreibung (Auftragsvergabe Gutachter) begonnen werden.

Die verkehrspolitische Zielsetzung wird der Bürgerschaft Mitte 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Voraussichtlich Ende 2018 wird der Entwurf des Nahverkehrsplanes der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Für die Erarbeitung des Nahverkehrsplanes soll externer Sachverstand gebunden werden. Die Kosten werden anteilig vom Landkreis Rostock (Kreistagsbeschluss VI-98-2015) und der Hansestadt Rostock übernommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt 66    Produkt: 51104

2016 – 50.000 €

2017 – 50.000 €

2018 – 50.000 €

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

in Vertretung


Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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17.03.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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22.03.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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31.03.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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06.04.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen