Beschlussvorlage - 2016/BV/1526
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2013/AN/4245 ? Standort des Interkulturellen Gartens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 12.02.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
02.03.2016
|
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2013/AN/4245 vom 30.01.2013
Nr. 2013/BV/4575 vom 04.07.2013
Nr. 2014/BV/5421 vom 02.04.2014
Sachverhalt:
Die Prüfung der Integration des Interkulturellen Gartens in das Bebauungsplangebiet Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl“ kann nur im Zuge des Planverfahrens unter Beachtung weiterer Belange erfolgen. Die Planbearbeitung war aufgrund langwieriger, mittlerweile jedoch abgeschlossener Grundstücksverhandlungen, die den ehemaligen Eigentümern einer privaten Grundstücksfläche die Nutzung noch bis Ende 2015 zubilligen, zeitweilig ausgesetzt.
Auf dieser Grundlage können nunmehr die Plananpassung und die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen. Hierbei wird aufgrund der Dringlichkeit der notwendigen Grundsanierung und Erweiterung der Feuerwache I an der Erich-Schlesinger-Straße zunächst die Fortführung des bereits begonnenen, jedoch nicht bis zur Rechtskraft gelangten Teilabschnitts entlang der Erich-Schlesinger-Straße mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 09.SO.162 „Groter Pohl - westlicher Teil“ vorgezogen, um für das Vorhaben der Feuerwachen-Sanierung zügig ein gesichertes Baurecht zu erlangen. In einem zweiten Schritt wird dann die Planung für den großflächigen restlichen Bereich des „Wohn- und Sondergebietes am Südring“ zwischen Südring, Erich-Schlesinger-Straße und der Bahngleise voran getrieben. Der Aufstellungsbeschluss ist derzeit in Vorbereitung.
Die Prüfung einer möglichen Integration des Interkulturellen Gartens ist dann Gegenstand der Planung für den großflächigen restlichen Bereich des „Wohn- und Sondergebietes am Südring“ der nächsten Stufe. Zuverlässige Aussagen mit rechtsverbindlichem Charakter werden erst nach den erforderlichen Verfahrensschritten der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Abwägung gegebenenfalls eingehender Bedenken und Anregungen vorliegen.
Das Ergebnis kann der Bürgerschaft erst zeitgleich mit der Beschlussfassung der Auslegung des Entwurfs für den großflächigen restlichen Bereich des „Wohn- und Sondergebietes am Südring“, frühestens jedoch zum 30.06.2017 (analog der Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2013/AN/5013 – studentische Kindertageseinrichtung), zur Beschlussfassung vorgelegt werden.