Stellungnahme - 2016/AN/1465-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister soll beauftragt werden, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass künftig die Kurabgabe auch von Urlaubern, die mit Wohnwagen, -mobilen, Segel- oder Motorbooten anreisen und hier übernachten, satzungsmäßig erhoben wird. Es wird unterstellt, dass in den vergangenen Jahren Einnahmen von mehreren Hunderttausend Euro verloren gegangen sind.

 

Für diese Annahmen erkennen wir keine belastbare Grundlage.

Nach der  „Satzung der Hansestadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe“ sind Tagesgäste ohne Übernachtung sowie durchreisende Personen, die nach 20:00 Uhr anreisen und vor 9:00 Uhr des darauffolgenden Tages wieder abreisen, von der Kurabgabepflicht ausgenommen.

Die meisten Caravantouristen fallen unter Tagesgäste sowie durchreisende Personen, da sie den Parkplatz, wie jedes andere Fahrzeug auch, nur zum Parken nutzen.

Die Feststellung, dass sich in einer Nacht bis zu 100 Wohnmobile auf  dem Parkplatz aufhalten, lässt deshalb auch nur bedingt Rückschlüsse auf eine Kurabgabepflicht zu.

Die Kurabgabesatzung regelt darüber hinaus, dass die Kurabgabe eine Bringschuld ist und der Gast sowie der Quartiergeber die Bringschuld gegenüber der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ wahrzunehmen hat. 

Quartiergeber wie z.B.  der Campingplatz in Markgrafenheide oder die Marina der Yachthafenresidenz kommen regelmäßig ihrer Kurabgabepflicht nach. Ob im Sinne der Kurabgabesatzung der Betreiber eines Parkplatzes mit einem  Quartiergeber gleichzusetzen ist, wird juristisch abgeklärt.

Ist der Aufenthalt von kurabgabepflichtigen Personen nicht an ein bestimmtes Quartier gebunden, sind diese verpflichtet in der Tourismuszentrale ihrer Abgabenpflicht selbst nachzukommen.

In der praktischen Umsetzung ist die Kontrolle, ob diese ihrer Pflicht nachkommen bzw. ob es sich um eine kurabgabepflichtige Übernachtung handelt,  in den meisten Fällen nicht möglich bzw. mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden.

 

Die Einrichtung eines funktionierenden Wohnmobilstellplatzes nach den Kriterien und Richtlinien des Verbandes der Camping- und Freizeitbetriebe sind Voraussetzung, um Reisende auch als Gäste zu gewinnen und die Bereitschaft und das Verständnis zur Zahlung einer Kurabgabe zu fördern. In diesen Vorgaben werden u.a. Entsorgungseinrichtungen wie Trinkwasser, Abwasser- und Fäkalienentsorgung, Strom, und Sanitäreinrichtungen als Standard empfohlen. 

Dennoch sieht die Tourismuszentrale Möglichkeiten, noch mehr kurabgabepflichtige Personen heranzuziehen.

Eine Möglichkeit besteht im Aufstellen von Hinweisschildern an geeigneten Stellen wie zum Beispiel auf den vom Ortsbeirat angesprochenen Parkplätzen. Ebenso ist beabsichtigt mit dem Betreiber des Parkplatzes auf der Mittelmole sowie dem Tiefbauamt und anderen Parkplatzbetreibern nach geeigneten Lösungen zu suchen, um der Kurabgabepflicht nachzukommen.

Das Hafen- und Seemannsamt hat bereits die Zusammenarbeit mit der Tourismuszentrale hinsichtlich der Möglichkeiten der Kassierung zugesagt.

 

 

 

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Roland Methling

 

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Beschlüsse

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17.02.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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18.02.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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06.04.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben