Beschlussvorlage - 2016/BV/1499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage 1).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Kommunalverfassung i. V. m. § 5 (1) Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg – Vorpommern.

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Gegenstand der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde ist die Planung, Koordinierung und Durchführung von Leistungen, die im Interesse der Hansestadt Rostock liegen und mit dem öffentlichen Zweck verbunden sind, für die weitere Entwicklung des Städte- und Seebädertourismus die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Entsprechend den satzungsmäßig übertragenen Aufgaben hat die Tourismuszentrale ihre Geschäftsfelder ausgerichtet und Strukturen aufgebaut, die betriebswirtschaftliche  Aussagen für die einzelnen Bereiche ermöglichen.

 

Die Planung ist untergliedert nach den Bereichen:

 

  • Seebad und Kurwesen
  • Tourist- Informationen
  • Marketing/Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Maritimer Tourismus/ Büro Hanse Sail
  • Grundstücke/Flächen/Vermögensverwaltung

 

Der angemeldete Finanzbedarf in Höhe von 1.280.000,00 EUR im Jahr 2016 beinhaltet die Bereitstellung von 150.000,00 EUR Beihilfe für die Etablierung des Convention Bureaus an die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing mbH gemäß Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2015/BV/1096 vom 07.10.2015.


Weiterhin sind im Finanzbedarf auch 160.000,00 EUR zur Vorbereitung des 38. Internationalen Hansetages im Jahr 2018 enthalten.


Ab dem Jahr 2017 kann der von der Bürgerschaft am 04.11.2015 mit Beschluss Nr. 2015/BV/1221 beschlossene zusätzliche Zuschussbedarf nicht mehr allein durch den Eigenbetrieb gedeckt werden und der Finanzbedarf zum unterjährigen Verlustausgleich steigt entsprechend.


Nach den gesetzlichen Vorschriften des § 10 (9) und (10) Eigenbetriebsverordnung M-V hat die Gemeinde die Verluste des Eigenbetriebes auszugleichen.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Unterjähriger Zuschuss zum Verlustausgleich durch die Hansestadt Rostock in Höhe von 1.280.000,00 EUR.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

 

Teilhaushalt:              12

 

Produkt:           62302                     

 

Bezeichnung:               Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde

 

Haushalts-jahr

Konto/ Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2016

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.280.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.280.000

2017

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.495.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.495.000

2018

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.560.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.560.000

2019

57310000/ Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

1.425.000

 

 

 

77310000/ Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetriebe)

 

 

 

1.425.000

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.03.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.03.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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06.04.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1499:

 

Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan ist wie folgt anzupassen:

 

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde erhält ab dem Wirtschaftsjahr 2019 einen maximalen Zuschuss von der Hansestadt Rostock in Höhe von 1.280.000,00 EUR.

 

Der geplante Zuschuss für das Haushaltsjahr 2019 wird entsprechend von 1.425.000 EUR um 145.000,00 EUR reduziert.

 

Anlage:
o.g. Wirtschaftsplan 2016 einschließlich des Stellenplanes
(Überarbeitung wird nach Fertigstellung beigefügt.)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt