Beschlussvorlage - 2016/BV/1496
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab dem Schuljahr 2016/17
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 14.03.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
17.02.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)
|
Vorberatung
|
|
|
01.03.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
02.03.2016
|
Beschlussvorschriften:
- § 22 Abs. 3 KV M-V in der aktuell gültigen Fassung
- § 107/108 SchulG M-V in der aktuell gültigen Fassung
- SEPVO M-V in der aktuell gültigen Fassung
bereits gefasste Beschlüsse:
2013/BV/4233 Beschluss zur jährlichen Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2013/14
vom 30.01.2013
2014/BV/5209 Beschluss zur Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab dem Schuljahr 2014/15“
vom 29.01.2014
2015/BV/0665 Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab dem Schuljahr 2015/16
vom 25.02.2015
2015/BV/0666 Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2015/16
vom 25.02.2015
Sachverhalt:
Das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der aktuell gültigen Fassung regelt den Aufnahmeanspruch von Schülerinnen und Schülern in die weiterführenden Schulen nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler.
Im Gegenzug dazu fordert das Schulgesetz M-V § 45 Absatz 3 von den Schulträgern die Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die jeweilige Schule.
Im Detail weist der § 45 Abs. 3 aus:
(3) „Der Träger der Schule legt im Einvernehmen mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung Aufnahmekapazitäten für die Schule fest. (...)“
Vorgaben und Kriterien zur Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die einzelnen Schulen werden in der Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Schulkapazitätsverordnung - SchulKapVO M-V) geregelt i. V. mit § 51 SchulG M-V.
Für die einzelnen kommunal getragenen Schulstandorte der Hansestadt Rostock wurden der Schulkapazitätsverordnung entsprechend Kapazitätsfestlegungen ab dem Schuljahr 2013/14 (2013/BV/4233) sowie Anpassungen ab dem Schuljahr 2014/15 (2014/BV/5209) und dem Schuljahr 2015/2016 getroffen (2015/BV/0665).
Die Aufnahmekapazitäten der nachfolgend aufgeführten Schulen werden ab dem Schuljahr 2016/17 wie folgt angepasst:
Die in der Anlage benannten Kapazitätsveränderungen schöpfen noch vorhandene Erweiterungsreserven des bestehenden Schulnetzes aus und dienen vorsorglich als Erstmaßnahme im Rahmen veränderter demographischer Entwicklungen. Alle nicht aufgeführten Schulen behalten ihre bisherige Kapazität für das Schuljahr 2016/17 bei.
Der Beschlussinhalt unterliegt nicht dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
11,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
17,4 kB
|
01.03.2016 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die in der Anlage aufgeführte „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab dem Schuljahr 2016/17".
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 0 |
|
|
|
Dagegen: | 3 |
| Angenommen |
|
Enthaltungen: | 3 |
| Abgelehnt | X |
02.03.2016 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die in der Anlage aufgeführte „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab dem Schuljahr 2016/17“.
Beschluss Nr. 2016/BV/1496:
Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock für das Schuljahr 2016/17“
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die in der Anlage aufgeführte „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock für das Schuljahr 2016/17“.
Die endgültigen Aufnahmekapazitäten für kommunal getragene Schulen werden mit der 4. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung festgelegt.“
Anlage:
Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock für das Schuljahr 2016/17
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|