Nachtrag Beschlussvorlage - 2015/BV/1435-01 (NB)

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 31.03.2016 – es liegt der Nachtrag Nr. 2015/BV/1435-04 NB vor!

 

Beschlussvorschlag:

Für das Gebiet im nordwestlichen Bereich der Südstadt, begrenzt:

 

im Nordwesten:                            durch die Albert-Einstein-Straße

im Nordosten:              durch die Bebauung entlang der Joachim-         Jungius-Straße

im Osten:                                          durch die Max-von-Laue-Straße

im Südosten:                                          durch die Brahestraße und Max-Planck-Straße

im Süden/Südwesten:              durch die Straße Südring (L 132)

 

soll der Bebauungsplan Nr. 09.SO.191 für das Sondergebiet „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“ aufgestellt werden.

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Sachverhalt wird mit diesem Nachtrag ergänzt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Keine

 

 

 

 

Sachverhalt:

Der bauliche Bestand im räumlichen Geltungsbereich weist überwiegend Kleingärten von insgesamt vier Kleingartenvereinen auf. Inmitten des Areals befinden sich Gebäude einer Kirchgemeinde. Die Max-Planck-Straße, das Kirchengrundstück und die Albert-Einstein-Straße werden durch den Weg Beim Pulverturm miteinander verbunden. Nördlich davon ist der Garagenstandort Albert-Einstein-Straße mit ca. 70 Garagen vorhanden. Darüber hinaus wird im südwestlichen Bereich des Plangebiets eine Teilfläche als Parkplatzfläche für die benachbarte Universität genutzt. Der östliche Bereich des Plangebiets ist mit Studentenwohnheimen in Zeilenbauweise bebaut.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Universität dar. Der südöstliche Bereich ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten ausgewiesen. Entlang des Südrings ist die Zweckbestimmung Naturnahe Grünfläche dargestellt. Der östliche Bereich ist eine Wohnbaufläche.

 

Anlass und Ziel der Planung sind zum einen die bauliche Erweiterung der Universität Rostock und zum anderen die Bereitstellung von Wohnraum. Ausgehend vom Südstadt-Campus nördlich der Albert-Einstein-Straße soll sich das neu zu entwickelnde Universitätsgelände südlich der Albert-Einstein-Straße bis an das bestehende Gemeindehaus anschließen. Zwischen dem erweiterten Universitätsgelände und der Max-Planck-Straße dient die Fläche künftig Wohnzwecken. Denkbar wäre unter anderem aufgrund der Universitätsnähe die Integration von studentischem Wohnen. Angestrebt wird eine Bebauung, welche sich in die städtebauliche Gestaltung der Umgebung harmonisch einfügt. Darüber hinaus sollen im Bereich zwischen der Max-Planck-Straße und der Max-von-Laue-Straße bauliche Ergänzungen an den bestehenden Wohngebäuden zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Studierende geprüft und gegebenenfalls festgesetzt werden.

 

Eine wesentliche Zielstellung der Planung ist zudem der Erhalt der Wegeverbindung Beim Pulverturm, da es sich hier um einen der wenigen historischen Wege in der Südstadt handelt, die heute von Studierenden und Lehrenden als direkte Verbindung zur Bibliothek und Mensa einerseits und dem Unistandort an der Erich-Schlesinger-Straße sowie den Studentenwohnheimen an der Max-Planck-Straße andererseits genutzt wird. Darüber hinaus ist auch die Bestandssicherung der Gebäude der Evangelischen Südstadtgemeinde im Zentrum des Plangebiets wünschenswert.

 

Es ist davon auszugehen, dass die vorhandene Grundstücksstruktur neu geordnet werden muss. Eigentümer der Flächen sind neben der Hansestadt Rostock die Kirche, das Land Mecklenburg-Vorpommern, Genossenschaften sowie mehrere private Eigentümer.

 

Für die vorgesehenen Bauflächen ist eine Inanspruchnahme von Kleingärten erforderlich. Der überwiegende Teil entspricht dabei dem wirksamen Flächennutzungsplan und ist demzufolge in der Umnutzungskonzeption enthalten. Darüber hinaus soll auch die im Flächennutzungsplan dargestellte Kleingartenanlage „An`n schewen Barg“ mit 46 Parzellen für die Wohnnutzung in Anspruch genommen werden.

Neben der Aufstellung des Bebauungsplans soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB der wirksame Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.

 

Die Fläche des Plangebietes umfasst ca. 16,73 ha.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102                          Bezeichnung: städtebauliche Planung

Investitionsmaßnahme Nr.:                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

70.000,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

70.000,00 €

 

2017

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

50.000,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

50.000,00 €

 

2018

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

10.000,00 €

 

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

 

 

10.000,00 €

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

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Beschlüsse

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11.02.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

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17.02.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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23.02.2016 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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03.03.2016 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben

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17.03.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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22.03.2016 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben