Änderungsantrag - 2015/AN/1261-11 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Vor einer Einbindung von Refinanzierungskosten in Strukturentscheidungen zur Volkstheater Rostock GmbH ist

 

  1. in den entsprechenden Gremien (Ausschüsse, Aufsichtsrat) eine Diskussion zu führen über die durch die Geschäftsführung der VTR GmbH vorgeschlagenen möglichen Strukturmodelle
  2. die konkret zu erwartende Höhe der Baukosten zu errechnen
  3. die voraussichtliche zeitliche Inanspruchnahme der Finanzierung nach Jahresscheiben vorzulegen
  4. eine Klärung dahingehend herbeizuführen, welche Theater in M-V sich vor Fertigstellung an der Vollsanierung oder ggf. dem Neubau ihrer Häuser beteiligt haben
  5. das Modell einer Mietzahlung zur Abgeltung der Investition und Finanzierungskosten ab Einzug in den Neubau zu prüfen.
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Sachverhalt:

 

Zu 1)

Wer den Neubau eines Theatergebäudes an Strukturen des Theaters koppelt, wie es die Zielvereinbarung zwischen Hansestadt Rostock und Land Mecklenburg-Vorpommern tut, muss in dieser Logik zuerst eine Entscheidung zur Betriebstruktur des Theaters und daraus abgeleiteten Raumbedarfen treffen. Zur Betriebsstruktur liegen derzeit mehrere Alternativ-modelle auf dem Tisch (Opernhaus, Schauspielhaus, Hybridmodell), über die es durch die dafür zuständigen Gremien eine Entscheidung zu treffen gilt.

 

 

 

Zu 2 und 3)

Für eine Entscheidung zur Einbindung von Baukosten in Strukturentscheidungen ist die annähernde Gesamthöhe der Baukosten zu berechnen und ein Zeitplan für deren Fälligkeit  vorzulegen.

 

Zu 4)

Es ist zu klären, welche Theater in M-V sich an der Refinanzierung der Vollsanierung ihrer Häuser oder ggf. an einem Neubau vor Fertigstellung beteiligt haben und in welcher Höhe dies ggf. erfolgte.

 

Zu 5)

Alternativ ist das Modell der Mietzahlung ab Einzug in den Neubau zu berechnen, damit eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann.

 

Momentan ist die Höhe der sog. Refinanzierungskosten für den Neubau als Grundlage für eine Einbindung in Strukturentscheidungen nicht beschlussreif.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt