Informationsvorlage - 2016/IV/1460

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Hauptausschuss und der Finanzausschuss der Bürgerschaft haben festgelegt, dass den Ausschüssen durch die Stadtverwaltung monatlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet wird.

 

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage der Sachstandsbericht der VTR GmbH für den Monat Dezember 2015 übergeben. Die Berichterstattung erfolgt per 31.12.2015.

 

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der von der Gesellschafterversammlung am 18.03.2015   beschlossenen Wirtschaftsplanung für das Jahr 2015.

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.12.2015 einen Wert von 370 TEUR. Damit weicht das Ergebnis um 360 TEUR im Vergleich zum Planansatz ab. Ursache der positiven Zielabweichung ist die gegenüber dem Planansatz nicht realisierte Betriebsleistung (- 1.970 TEUR), der ein um 2.330 TEUR geringerer Betriebsaufwand gegenüber steht.

 

Die nicht realisierte Betriebsleistung ergab sich insbesondere aus den nicht gezahlten Landeszuweisungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem nicht erreichten Umsatzziel (- 66 TEUR), den noch nicht gebuchten aktivierten Eigenleistungen und den noch fehlenden Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens.

 

Der geringe Betriebsaufwand ist auf die Ergebnisse bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 1.312 TEUR), dem Personalaufwand (- 751 TEUR) sowie den Abschreibungen (- 368 TEUR) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 101 TEUR) zurückzuführen.

 

Der zum 31.12.2015 in Höhe von 370 TEUR ausgewiesene Jahresgewinn entsteht durch die Planbestandteile, die nicht unterjährig, sondern erst mit der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2015 gebucht werden. Das betrifft insbesondere die aktivierten Eigenleistungen, die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens sowie die Einstellung in den Sonderposten. 

 


Nach der Vorausschau zum 31.12.2015 wird voraussichtlich ein Jahresverlust in Höhe von - 129 TEUR erwartet. Das entspricht einer negativen Plan-Ist-Abweichung in Höhe von 139 TEUR. Die wesentliche Ursache für die negative Entwicklung sind die fehlenden Zuweisungen des Landes, die insbesondere durch Einsparungen im Personalbereich teilweise ausgeglichen werden können.

 

Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2016 wird angemerkt, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit Schreiben vom 18.12.2015 gegenüber der Hansestadt Rostock mitgeteilt hat, dass  „eine Fortschreibung des Auszahlungserlasses 2014/2015 nach Umstellung auf Zuwendungen gemäß den § 23, 44 Landeshaushaltsverordnung wegen der Diversität der für die jeweiligen Theater zu beachtenden Umstände nicht möglich ist.“

 

Die Hansestadt Rostock wurde vom Ministerium aufgefordert einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Theater und Orchester zu stellen. Dem ist die Stadtverwaltung gefolgt. Das Ministerium hat diesbezüglich bereits einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt. Ein Fördermittelbescheid ist bisher nicht eingegangen.

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.02.2016 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

18.02.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben