Stellungnahme - 2015/AN/1430-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß dem formulierten Prüfauftrag wird seitens der Verwaltung festgestellt, dass Asylbewerberinnen und  Asylbewerber grundsätzlich auch in Wohngemeinschaften gemeinschaftlich untergebracht werden können.

 

Selbstverständlich erfolgt vorab eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich der Eignung  sowie möglicher besonderer und individueller Prämissen, welche bei der gemeinschaftlichen Unterbringung zu beachten sind.

 

Die Unterbringung muss zu Kosten im Rahmen der Richtlinie über die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft erfolgen.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben