Stellungnahme - 2015/AN/1428-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Beschlussvorschlag ist aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

 

zu 1)

Einen Austausch der Argumente hat es mehrfach, sowohl mit der Verwaltung als auch in diversen Ausschüssen, gegeben. Der zuständige Hauptausschuss hat in Kenntnis aller Umstände am 17.11.15 die Veräußerung beschlossen.

 

zu 2)

Die in Bezug genommene Klausel aus „sogenannten Damerower Verträgen“ ist nicht nachvollziehbar. Dem Antragsteller steht es frei, entsprechende Verträge oder Quellen konkret zu benennen oder vorzulegen und die Relevanz von offensichtlich zeitlich, örtlich und vertragsparteilich außer Zusammenhang stehenden Verträgen  zum Vorgang darzulegen.

 

Unabhängig davon handelt es sich vorliegend nicht um ein Spekulationsgeschäft.

 

zu 3)

Angaben zum Erwerber, zu Konditionen und Vorhaben lagen dem zuständigen Gremium bei seiner Entscheidung vor.

 

in Vertretung

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben