Antrag - 2015/AN/1430

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Oberbürgermeister prüft bis zum 31.01.2016, ob es möglich ist, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Wohngemeinschaften gemeinschaftlich untergebracht werden können.

 

2. Über das Prüfergebnis ist der zeitweilige Sonderausschuss für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten in seiner Sitzung am 09.02.2016 zu informieren. 

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Sachverhalt:

 

Die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Form von Wohngemeinschaften kann die Situation in den Unterkünften entspannen und ist geeignet, speziell die Unterkünfte, die nicht den Vorschriften der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung M-V entsprechen, zu entlasten und bestenfalls abzulösen.

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt