Antrag - 2015/AN/1429

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. Die Turnhalle Feuerwache See nicht weiter als Unterkunft zu betreiben. Die Turnhalle soll bis spätestens 31.01.2016 als Standort aufgegeben werden.

 

2. Die Unterkunft Feuerwache See bis zum 31.01.2016 entsprechend der Mindestanforderungen der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung MV auszustatten. Sollte dies nicht umzusetzen sein, ist diese Unterkunft ebenfalls bis zum 31.01.2016 aufzugeben.

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Sachverhalt:

In den Unterkünften Feuerwache See und der Turnhalle sind derzeit insgesamt 54 Asylbewerber untergebracht. Seit Mitte Februar 2015 befinden sich Asylbewerber in den Unterkünften, die nicht nach den Mindestanforderungen der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung MV ausgestattet sind.

 

Sollte die Hansestadt an der Unterkunft Feuerwache See festhalten wollen, muss diese nach den Mindestanforderungen ausgestattet werden. Es gibt derzeit keine Duschtrennwände, kaum Schränke, nicht genügend Waschmaschinen oder Kochmöglichkeiten. Unter den bestehenden Bedingungen ist eine bedarfsgerechte Sozialarbeit nicht im wünschenswerten Umfang zu leisten.

 

Da in der Turnhalle Feuerwache See, nach Angaben des Betreibers, diese Mindestanforderungen nicht umsetzbar sind, muss dieser Standort aufgegeben und darf in Zukunft nicht mehr als Unterkunft genutzt werden.

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt