Antrag - 2015/AN/1428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft faßt den folgenden Beschluß:

 

1.              Die Verwaltung nimmt unverzüglich Kontakt zur Bürger-Initiative auf, die sich den Erhalt des Druwappelplatzes als Ruhe- und Begegnungsort zum Ziel gesetzt hat und erklärt sich dabei bereit, zwecks Austausch der Argumente in einen Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu treten.
 

2.              Der Oberbürgermeister bezieht während der Sitzung der Rostocker Bürgerschaft am 20.01.2016 umfassend Stellung zu den vor knapp 100 Jahren aufgesetzten so genannten Damerower Verträgen, die eine Klausel enthalten sollen, die Grundstücks-Spekulationen nicht zuletzt mit Blick auf die infrage stehende Fläche untersagt.
 

3.              Der Oberbürgermeister bezieht während der Sitzung der Rostocker Bürgerschaft am 20.01.2016 umfassend Stellung zum möglichen Käufer / zum möglichen Käuferkreis bzw. zu dessen Absichten und Referenzen.

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Sachverhalt:

 

Während der Sitzung vom 02.12.2015 hat die Bürgerschaft den Antrag, die Angelegenheit „Geplanter Verkauf des Druwappelplatz Reutershagen zum Zweck der Wohnbebauung“ zurück in die Hände der Bürgerschaft zu legen, mehrheitlich abgelehnt. Für den Einreicher dieser Initiative ist die Angelegenheit damit aber noch nicht abschließend geklärt. Im Raum stehen dabei der ganz offensichtlich ignorierte Bürgerwille sowie die oben erwähnte Antispekulations-Klausel in den „Damerower Verträgen“. Zudem sind die Eigentumsverhältnisse aus Sicht der Bürger-Initiative eben in keiner Weise geklärt.

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Beschlüsse

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20.01.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt