Stellungnahme - 2015/AN/1335-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten der dezentralen Vergabe der Mittagsverpflegung an städtischen Schulen in der Hansestadt Rostock zu prüfen.
In die Prüfung sind der Landes- sowie der Stadtelternrat sowie Erfahrungsberichte aus den Städten Schwerin und Stralsund einzubeziehen.

Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft in ihrer Märzsitzung 2016 vorzulegen.

 

Sachverhalt:

Seit Einführung des Schulreformgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird an allen kommunal getragenen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler, die dies wollen, gem. § 39 Abs. 5 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern eine Versorgung mit Mittagessen angeboten.

Diese Schülerspeiseversorgung wurde seither ununterbrochen, kontinuierlich und weitgehend störungsfrei realisiert. Die Organisation erfolgte regelmäßig unter strikter Wahrung aller vergaberechtlichen Belange und unter Einbeziehung aller betreffenden Entscheidungsträger durch Vergabe einer zeitlich befristeten Konzession.

In die inhaltliche Vorbereitung der Leistungsverzeichnisse wurden im Rahmen langfristiger Abstimmungen, Beratungen und Abwägungen alle beteiligten Vertretungsgremien und alle erdenklichen Interessensvertretungen einbezogen.

Die gegenwärtig zur Sicherung der Schülerspeiseversorgung ausgereichte Konzession endet zum Schuljahreswechsel zum Schuljahr 2017/18.

Seitens der Verwaltung wurden bereits seit Schuljahresbeginn 2015/2016 neue intensive Vorgespräche, Abstimmungen und Anhörungen zur Neuvergabe der Konzession unter Beteiligung des Stadtelternrates, des Stadtschülerrates, des Gesundheitsamtes, des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes und des Amtes für Schule und Sport geführt.

Ziel ist die Herstellung der Ausschreibungsreife für das III. Quartal 2016.

Alle bislang beschlossenen Konzessionsvergaben beruhten auf dem Grundprinzip einer einheitlichen Versorgung für alle kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock und deren an einer Schülerspeisung interessierten Schülerinnen und Schüler.

In gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile hatte sich die Hansestadt Rostock bislang für eine zentrale, einheitliche, flächendeckende und stadtweite Konzessionsvergabe entschieden. Damit war bislang gesichert, dass

-          alle kommunal getragenen Schulen unabhängig von ihrer Größe und Schüleranzahl versorgt werden – egal ob als niedrigste Anzahl 11 oder als höchste Anzahl 237 Schülerinnen und Schüler versorgt wurden

-          alle kommunal getragenen Schulen unabhängig von ihrer Lage innerhalb des Stadtgebietes verpflichtend versorgt werden, egal ob mit kurzen oder langen Anfahrwegen bis in die Stadtrandlagen

-          alle Schülerinnen und Schüler kommunal getragener Schulen den gleichen Preis für die gleiche Leistung zu entrichten haben

-          alle Schülerinnen und Schüler kommunal getragener Schulen sich auf einheitliche Preisentwicklungen und stabile Preiszeiträume verlassen können

-          alle Schulspeisungsprodukte nachweislich und einforderbar den „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen und deren Überprüfung einheitlich erfolgen kann

-          eine Konzessionsvergabe mit dem Nachweis einer max. 30km entfernt gelegenen Produktionsstätte (zwischen dieser und dem entferntesten Schulstandort) verbunden ist

-          nur der Versorger eine Konzession erhalten kann, der für einen Havariefall eine Ausweichproduktionsstätte vorhält

-          die gesamte Logistik der Essenbestellung, der Essengeldkassierung, der Essenausgabe und Geschirrrücknahme, des Küchenbetriebes, der Küchen- und Geschirrbereitstellung sowie der Personalgestellung und deren ggf. notwendige Vertretung usw. vom Konzessionsnehmer zu gewährleisten ist

-          die Bündelung der Gesamtheit aller Portionsanzahlen einen deutlichen Einfluss auf die Preishöhe der Schülerspeisung hat

-          u.v.a.m.

 

Der vorliegende Antrag stellt nunmehr auf die Prüfung aller Möglichkeiten einer dezentralen Vergabe der Mittagsverpflegung an den kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab.

Selbstredend können dabei in der weiteren Vorbereitung der künftigen Ausschreibung auch Erfahrungsberichte aus den Städten Schwerin und Stralsund einbezogen werden.

Der gewählte Zeitraum der Vorbereitung einer erneuten Ausschreibung zur Konzessionsvergabe sichert auch die Möglichkeit, alle Schulen und deren Schulkonferenzen um Rahmen von Umfragen einzubeziehen und wie in der Vergangenheit gegenüber der Bürgerschaft und allen interessierten Ausschüssen Rechenschaft über den Vergabevorbereitungsprozess und deren Erkenntnisse zu abzulegen.

Bei einer Entscheidung, den weiteren Vorbereitungsprozess der erneuten Konzessionsvergabe nur auf die Möglichkeiten einer dezentralen Vergabe auszurichten, empfiehlt sich eine gründliche Abwägung der vorab aufgezeigten Sicherheiten.

Abschließend sei angemerkt, dass das bislang praktizierte Verfahren der gesicherten Schülerspeiseversorgung verwaltungsseitig mit ganz geringen Arbeitszeitanteilen stundenweise auf eine Person konzentriert durchgeführt wird.

Bei einer dezentral organisierten und durchgeführten Schülerspeiseversorgung mit vielfältigen Partnern und unterschiedlichsten vertraglichen Gestaltungen und völlig verschiedenen Versorgungsprozessen wird dies ganz sicher in Frage gestellt sein.

 

 

 

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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02.12.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben