Dringlichkeitsvorlage - 2015/DV/1384

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft verlängert den Termin zum neuen Standort der Suppenküche/Wohltat e.V. bis Ende Januar 2016.

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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2015/DA/1222 der Bürgerschaft vom 7. Oktober 2015

 

Sachverhalt:

 

Es wurden in den letzten Wochen mehrere Möglichkeiten, entweder in vorhandenen Einrichtungen der Hansestadt oder als Neubau auf städtischen Grundstücken geprüft. Alle Varianten mussten aus Kostengründen verworfen werden.

 

In den nächsten Wochen werden weitere Standorte in Abstimmung mit „Wohltat e.V.“ geprüft, die sowohl den Anforderungen für den Betrieb einer Suppenküche entsprechen, als auch in einen vertretbaren Kostenrahmen passen.

 

Ein endgültiges Ergebnis kann daher erst im Januar präsentiert werden.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:     keine

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen