Informationsvorlage - 2015/IV/1359

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

2015/AN0845 vom 06.05.2015               „Einrichtung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock

 

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Mai 2015 zum Antrag 2015/AN/0845 wurde der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie an der Jenaplanschule Rostock zum Schuljahresbeginn 2016/17 eine Sekundarstufe II eingerichtet werden kann.

Dieser Arbeitsprozess setzt mehrere Prüfprozesse aus der Sicht der Hansestadt Rostock als Schulträger voraus, schließt andererseits eine Prüfung und ggf. zu erteilenden Genehmigung seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Genehmigungsbehörde voraus.

Daraus abgeleitet wurden die erforderlichen stadtinternen Prüfprozesse in enger Zusammenarbeit mit der Jenaplanschule Rostock geführt und zugleich mit Schreiben des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock vom 11. August 2015 an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Auskunft zum Antragsbegehren seitens des Entscheidungsträgers erbeten.

Im Rahmen dieser Prüfprozesse sind nachfolgend ausgewiesene Ergebnisse entstanden.

  1. Eine Einführung einer Sekundarstufe II an der Jenaplanschule Rostock im Rahmen des heute bestehenden Raumvolumens des Schulgebäudes Lindenstraße 3a ist ausgeschlossen.
  2. Für einen vollständigen Ausbau der Jenaplanschule Rostock einschließlich der Sekundarstufe II werden langfristig zusätzliche Schulraumkapazitäten wie folgt benötigt:

9 Unterrichtsräume (jeweils 50 m²)
2 Fachunterrichtsräume (1 x Chemie, 1 x NaWi) jeweils zzgl. Vorbereitungsraum (15 m²)
1 Computerkabinett (50 m²)
1 Teilungsraum (30 m²)
1 Lehrerzimmer (30 m²)
1 Essenraum inkl. Ausgabeküche (60 m²)
1 Schulclubraum (20 m²)
1 Büro Koordinator Sek II

Das erweiterte Raumprogramm am jetzigen Standort zuzüglich angrenzender Erschließungsflächen wurde geprüft und wäre umsetzbar.
Seitens der Verwaltung wurden die erforderlichen Flächen bereits in dem in Erarbeitung befindlichen Rahmenplan „Ehemaliger Güterbahnhof“ eingebracht (geplanter Bürgerschaftsbeschluss 1. Halbjahr 2016).

  1. Insgesamt sieben Varianten der möglichen Bauausführung wurden mit dem Bauplanungsbüro matrix erstellt und mit der Schule eine gemeinsam getragenen Vorzugsvariante abgeleitet. Die erstellte Machbarkeitsstudie geht von voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 1.890.000 EUR aus. 
  2. Kurzfristig müsste zum Schuljahresbeginn 2016/17 eine Interimslösung greifen, die durch eine zeitlich befristete Mitnutzung von Schulräume am Standort der Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg, vorgesehen ist.

In Zusammenfassung der Ergebnisse 1 bis 5 wären aus Schulträgersicht die Möglichkeiten der Eröffnung einer Sekundarstufe II zum Schuljahresbeginn 2016/17 in eingeschränktem Umfang gegeben.

  1. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 (Posteingang S 3 am 12. November 2015) liegt nunmehr auch die Antwort des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf den Prüfantrag zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Jenaplanschule Rostock ab dem Schuljahr 2016/17 vor. Zusammenfassend besagt dies:

6.1.     Die erforderlichen Mindestschüleranzahlen für 2016/17 belaufen sich am untersten Rand einer gerade noch möglichen Genehmigungsfähigkeit unter Anerkennung aller Ausnahmetatbestände und einer „deutlich über dem Landesdurchschnitt“ liegenden Übergangsquote.

6.2.     Das von der Jenaplanschule Rostock erstellte Schulkonzept zur Einführung und zum künftigen Betrieb einer Sekundarstufe II ist aus Sicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur „… auch unter den besonderen Bedingungen der Jenaplanschule nicht genehmigungsfähig und auch nicht realistisch.“

In Zusammenfassung der Ergebnisse 6.1 und 6.2 ist damit zumindest bislang seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur keine Genehmigung zur Einführung einer gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) an der Jenaplanschule Rostock zum Schuljahresbeginn 2016/17 erteilt.

Im Weiteren wäre seitens der Jenaplanschule Rostock am entsprechenden Einführungskonzept für eine Sekundarstufe II zu arbeiten.

In Auswertung der bisherigen Arbeits- und Prüfprozesse und der damit verbundenen Zeitabläufe insbesondere seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sowie der nicht beliebig lange möglichen Aufschiebbarkeit einer belastbaren Aussage zum Schuljahresbeginn 2016/17 muss über den weiteren zeitlichen Verfahrensweg nochmals befunden werden. Hierzu wurde umgehend Kontakt mit der Schulleitung der Jenaplanschule Rostock aufgenommen um weitere Schritte einvernehmlich zu gehen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlung im investiven Haushalt in den Kontengruppen 781 bis 784 in Höhe von voraussichtlich 80.000 EUR

Aufwendungen und Auszahlungen im Verwaltungshaushalt in der Kontengruppe 52 in Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen