Beschlussvorlage - 2015/BV/1353

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 werden gemäß Anlagen geändert.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) und § 45 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2015/BV/0786

 

 

Sachverhalt:

 

Kriegerische Auseinandersetzungen und gewaltsame Konflikte in verschiedenen Regionen der Welt führen dazu, dass immer mehr Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland Zuflucht suchen.

 

Die Aufnahme, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft ist eine immense Herausforderung. Dabei tragen die Kommunen derzeit die Hauptlast. Integration in Schule, Arbeitsmarkt und Gesellschaft, Sprachförderung, die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die Behandlung von traumatisierten Menschen wird dem Land über Jahrzehnte Energie und Geld kosten.

 

Der Bund stellt zusätzlich erhebliche Mittel ab 2016 zur Verfügung, die zeitnah über die Länder an die Gemeinden auszureichen sind.

 

Die Hansestadt Rostock fordert gemeinsam mit anderen deutschen Städten, dass die finanziellen Sonderlasten für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe durch zusätzliche finanzielle Zuweisungen sowohl des Bundes als auch des Landes getragen werden.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erwartet für 2016 rund 25.000 ordentliche Zuweisungen an Asylbewerbern (Stand 02.10.2015). Somit werden der Hansestadt Rostock nach dem, ab dem 01.01.2016 geltenden Zuweisungsschlüssel, im Jahr 2016 - 3.250 Asylbewerber zugewiesen.

 

Die Integration der 3.500 neuen Einwohner wird zukünftig die Stadtgesellschaft der Hansestadt Rostock begleiten. Das bedeutet, dass in der Stadtverwaltung zusätzliche Stellen für Sozialpädagogen, Mitarbeiter im Integrationsbereich, Fallmanager nach dem SGB VIII, Amtsvormünder etc. geschaffen werden müssen. Gemeinsam mit vielen freiwilligen Helfern und Wohlfahrtsverbänden wird an der dezentralen Unterbringung und deren Integration in das regionale Umfeld gearbeitet. Mit Stand 12. November 2015 werden in der Hansestadt Rostock gemeinsam mit Freiwilligen und Wohlfahrtsverbänden über 1.100 Asylbewerber, ca. 1.000 Transitflüchtlinge und 71 unbegleitete minderjährige Ausländer betreut. 

 

Mit der 2. Änderung des Beschlusses 2015/BV/0786 zu den Haushaltssatzungen der Hansestadt Rostock für die Haushaltsjahre 2015/2016 werden die Veränderungen im Personalbereich durch die Steigerungen bei den Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern an Asylbewerbern geordnet.

 

 

Das hat folgende Auswirkungen:

 

1. Satzung

- in EUR -

 

1. Änderung HHP 2016

Änderung

2. Änderung HHP 2016

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

594.694.800

2.700.000

597.394.800

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

591.317.400

2.700.000

594.017.400

Jahresergebnis

3.377.400

0

3.377.400

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0

 

0

Einstellung in die Kapitalrücklage

0

 

 

0

Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

3.377.400

 

3.377.400

 


- in EUR –

 

1. Änderung HHP 2016

Änderung

2. Änderung HHP 2016

Gesamtbetrag ordentliche Einzahlungen

553.350.200

2.700.000

556.050.200

Gesamtbetrag ordentliche Auszahlungen

538.618.300

2.700.000

541.318.300

Saldo Ein- und Auszahlungen Verwaltungstätig-keit

14.731.900

0

14.731.900

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

37.619.100

 

37.619.100

 

 

 

- in EUR -

 

1. Änderung HHP 2016

Änderung

2. Änderung HHP 2016

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

47.170.600

135.000

47.305.600

Saldo Ein- und Auszahlungen Investitionstätig-keit

-9.551.500

-135.000

-9.686.500

 

 

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätig-keit

10.960.200

135.000

11.095.200

Auszahlungen aus Finanzierungstätig-keit

15.199.600

 

15.199.600

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit

-4.239.400

135.000

-4.104.400

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen

16.640.000

0

16.640.000

 

 

 

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

176.000.000

0

176.000.000

 

 

 

 

Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

2.216,98

86,00

2.302,98

 

 

2. Änderungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt  im Bereich der Verwaltungstätigkeit

 

Im Haushaltsjahr 2016 erhöhen sich die Personalaufwendungen und -auszahlungen  um  2.700.000 EUR und werden durch Mehrerträge und –einzahlungen in gleicher Höhe gedeckt:

 

 

-  EUR -

Produktkonto

Bezeichnung

Betrag

Begründung

11150.42711001

11150.62711001

 

Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke im Bereich der sozialen Sicherung überörtlicher Träger des Landes – Dezentrale Betreuung AsylFlAG

1.150.000

Refinanzierung durch Ministerium für Inneres und Sport M-V - Schreiben v. 29.10.2015

61103.41211000

61103.61211000      

Sonderbedarfszuweisung vom Land

1.550.000

Durch das Ministerium für Inneres und Sport M-V wurden Sonderbedarfs-zuweisungen in Aussicht gestellt

Deckung gesamt

2.700.000

 

 

 

Die zusätzlichen Personalaufwendungen -und auszahlungen in den Jahren 2017 und 2018 können nur zum Teil in Höhe von jeweils 1.150.000 EUR gedeckt werden.

 

Die Hansestadt Rostock geht davon aus, dass diese zusätzlichen Sonderlasten, wie auch die Sonderlasten bei Sachaufwendungen in der maximalen Höhe durch zusätzliche Zuweisungen durch Land und Bund finanziert werden. Ein unterjähriger Haushaltsausgleich liegt aber weiterhin vor.

 

 

3. Änderungen im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionstätigkeit

 

Für die Arbeitsplatzausstattung der Mitarbeiter werden im Haushaltsjahr 2016 im investiven Bereich zusätzliche Mittel in Höhe von 135.000 EUR und in 2017 80.000 EUR benötigt und führen in gleicher Höhe zu einer Steigerung der Neuaufnahme der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. 

 

 

4. Veränderungen im Stellenplan

 

Planung der Personalkosten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Asylange-legenheiten in den OE 55, 50 und 32 (Personalkostenansatz 50.000 €/Stelle/Jahr)

 

Personalkosten

Planjahre

Anzahl Stellen

Mio. in €

 

 

2016

54,00

2,70

 

 

2017

86,00

4,30

 

 

2018

54,00

2,70

 

 

Gesamt

 

 

9,70

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Die Mehrkosten verteilen sich auf die nachfolgend aufgeführten  Produkte

 

 

 

Produkt

 

Anteil in %

 

 

OE 55

31306

Durchreisende Flüchtlinge

0

 

 

OE 55

31110

Hilfen für Flüchtlinge nach § 23(1) SGB XII / Notunterkünfte

100

 

 

OE 32

12202

Migration

100

 

 

OE 50

36302

SGB VIII umA

5

 

 

36303

70

 

 

36304

5

 

 

36305

15

 

 

36306

5

 

 

36308

Amtsvormundschaften umA

100

 

 

36302

wirtschaftliche Jugendhilfe umA

2

 

 

36303

80

 

 

36304

5

 

 

36305

8

 

 

36306

5

 

 

 

 

Für die Abteilung 55.3 (Bewirtschaftung der Transitunterkünfte) werden mit der Ergänzung des Stellenplanes 2015/2016 keine zusätzlichen Stellen geschaffen sowie Mehrkosten angesetzt. Die derzeit notwendigen Stellen für die Abteilung 55.3 sind außerhalb des Stellenplanes 2015/2016 temporär für maximal ½ Jahr eingerichtet worden und finden somit in der v. g. Stellenplanergänzung keine Berücksichtigung. Die dafür erforderlichen Aufwendungen wurden mit der Bewilligung der Sachaufwendungen für das Amt 55 finanziert und werden vollständig dem Land M-V in Rechnung gestellt.

 

1.      Um diese Herausforderung mit den heute gültigen Fallzahlenschlüsseln zu bewältigen und eine optimale und schnellstmögliche Integration in die Gesellschaft unserer Stadt zu erreichen, ist die Zuführung nachfolgender Stellen, befristet auf zwei Jahre, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Stellen in folgenden Organisationseinheiten  erforderlich (ohne Bewirtschaftung der Transitunterkünfte):

 

Organisations- einheit

Zusätzlicher Stellenbedarf

Stellen gesamt nach Zuführung

Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes

32.22

10

22,750

Migrationsamt

Die Besetzung der Stellen steht im kausalen Zusammenhang mit den ordentlichen Zuweisungen von Asylbewerbern an die HRO in den Jahren 2015 und 2016 und den damit zusammenhängenden Aufgaben. Insofern wird eine fließende Besetzung angestrebt, die sich an den Fallzahlen orientiert.

 

 


Organisations- einheit

Zusätzlicher Stellenbedarf

Stellen gesamt nach Zuführung

Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes

50.23

2

8

wirtschaftliche Jugendhilfe

zuständig für die Leistungsbearbeitung im Bereich SGB VIII

Fallschlüssel etwa 1:200

50.44

5

11

unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Fallmanagement SGB VIII

zuständig für die Betreuung umA

Fachkompetenz wird auch zukünftig im Amt 50 gesehen

Fallschlüssel 1:40 (in Anlehnung an die Personalbedarfsbemessung SGB VIII in der HRO)

50.44

5

 

Amtsvormundschaften

Aufgaben umfassen, neben der rechtlichen Vertretung, den regelmäßigen persönlichen Kontakt und die Pflicht zur persönlichen Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels durch den Vrmund

gesetzlicher Fallschlüssel 1:50(§ 55 SGB VIII)

55

2

2

Amtsleiter und Assistenz- und Vorzimmerkraft

Der Arbeitsbereich besteht derzeit aus 3 Abteilungen.

       55.1 Verwaltung mit den Querschnittsaufgaben Beschaffung, Vergabe, Wohnraumakquise, Abrechnung, Buchung, Nachweisführung, Fahrdienst-/Hausmeisterservice, Logistik, Auftragserteilung, Personalbeschaffung nach Mengengerüst, Kostentrennung  Bund – Land – Kommune,

       55.2 Leistungen Asyl mit der Leistungsbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der sozialen Betreuung und Begleitung dezentral untergebrachter Ausländer

       55.3 Bewirtschaftung der Transitunterkünfte durch Inbetriebnahme und Aufrechterhaltung des Betriebes der Objekte: Koordinieren der Bereitstellung der Infrastruktur vor Ort durch die Einsatzkräfte, Steuern und melden der zu beschaffenden Bedarfe (Lebensmittel, Ausstattung etc, Unterweisen der Hilfskräfte zum Arbeitsschutz, Meldung der Belegungszahlen, Aktivieren von vertraglichen Reinigungsleistungen gebundener Unternehmen

55.1

1

1

1 x Abteilungsleiter

55.11

5

5

1 x SGL, 2 x Beschaffung, 2 x Haushalt

55.2

1

1

1 x Abt.-Ltr. Leistungen Asyl  und Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer

55.21

32

40

Sachbearbeiter Leistungen Asyl

Die Bearbeitung erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Der Fallschlüssel beträgt 1:100 (Erfahrungswerte aus der sozialen Sachbearbeitung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Organisations- einheit

Zusätzlicher Stellenbedarf

Stellen gesamt nach Zuführung

Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes

55.22

18

23

Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Flüchtlinge.

Der beträgt Fallschlüssel 1:56 und wird refinanziert durch das Land.

Die Betreuung einer Person auf zwei Jahre erfolgt befristet.

In Prüfung befindet sich, die Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer insgesamt an freie Träger zu übergeben zu 100 % zu übergeben.

Nach Rechtskreiswechsel (SGB II) endet die Betreuung.

55.4

1

1

 

55.41

4

4

 

Gesamt

86

118,75

 

 

Damit erhöht sich der Gesamtstellenplan 2016 von 2.216,98 VZÄ um 86,00 VZÄ auf  2.302,98 VZÄ.

 

 

2.      Das neu gebildete Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration (55) ist im Senatsbereich für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport (S3) für drei Jahre ab dem 01.01.2016 einzuordnen.

 

3.      Im Stellenplan 2015/2016 sind 86 Stellen mit einem Befristungsvermerk 01/2016-01/2019 (die Stellenlaufzeit selbst beträgt max. zwei Jahre) einzurichten.

 

4.      Von den erforderlichen 86 neuen Stellen sind für zunächst  54 Stellen Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten:

 

 

Organisations- einheit

Stellenbesetzung

Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes

32.22

5

Migrationsamt

Da die aufenthaltsrechtliche Einarbeitung der Mitarbeiter in die komplexen aufenthaltsrechtlichen Sachverhalte sehr zeitaufwendig und anspruchsvoll ist, kann dies nur bei jeweils einem Mitarbeiter des gehobenen und einem Mitarbeiter des mittleren Dienstes zur gleichen Zeit sinnvoll und effektiv geschehen. Um die dauerhafte Arbeitsfähigkeit auch zukünftig gewährleisten zu können, ist dieses Verfahren unbedingt beizubehalten, insbesondere da auch im Jahr 2016 aktuell nicht mit einer Entlastung oder Änderung der Situation gerechnet werden kann und eben nur die schrittweise Einstellung sinnvoll ist.

50.44

5

unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Fallmanagement SGB VIII

50.23

2

wirtschaftliche Jugendhilfe

50.23

5

Amtsvormundschaften

55

2

Amtsleiter und Assistenz- und Vorzimmerkraft

55.1

4

1 x Abt.-Ltr., 1 x Sachgebietsleiter, 1 x Sachbearbeiter Haushalt und 1 x Gemeinschaftsunterkünfte

55.2

1

1 x Abt.-Ltr. Leistungen Asyl  und Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer

 

 

 

 

Organisations- einheit

Stellenbesetzung

Bemerkungen des zusätzlichen Stellenbedarfes

55.21

10

Sachbearbeiter Leistungen Asyl

Die tatsächliche Besetzung der Stellen kann monatlich in Abhängigkeit der Fallzahlen erfolgen.

55.22

20

Soziale Betreuung dezentral untergebrachter Flüchtlinge.

Die Stellenzahl von insgesamt 58 stellt den Gesamtbedarf für die Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer dar

Die tatsächliche Besetzung der Stellen kann monatlich in Abhängigkeit der Fallzahlen erfolgen.

Gesamt

54

 

 

 

5.      Die Besetzung der weiteren erforderlichen Stellen erfolgt fallzahlenabhängig.

 

6.      Die Personal- und Sachkosten für die Jahre 2016, 2017 und 2018 berechnen sich auf den jeweils notwendigen Stellenbedarf eines jeweiligen Jahres sowie dem tatsächlichen Auslaufen einer Stelle durch Befristungsende.

 

In Folge dessen sind 2016 - 54 Stellen zu berücksichtigen, für 2017 – 86 Stellen (Gesamtbedarf) und für 2018 durch Auslaufen der Befristungsvermerke wiederum 54 Stellen anzusetzen.

 

7.      Die in der Begründung dargelegten Sachverhalte, welche zu Mehrbedarfe beim Personalaufwand führen, beeinflussen die geplanten Konsolidierungsergebnisse im Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2030.

 

- in EUR -

Planung Ausstattung eines Arbeitsplatzes im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Asylangelegenheiten in den OE 55, 50 und 32  (Sachkostenansatz 2.500 €/Arbeitsplatz)

 

PC Ausstattung

Auszahlungs-konto

Betrag je Arbeitsplatz

berechnet auf        86 Arbeitsplätze

PC/ Monitor/ Drucker

78571000

790,00

67.940,00

Standartsoftware

78410000

430,00

39.980,00

 

 

 

104.920,00

Möbelausstattung

 

 

 

Schreibtisch/Sidebord  / Aktenkleiderschrank (GwG)

78572000

1.280,00

110.080,00

Gesamt

 

 

215.000,00

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Genehmigungsverfahrens durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht erfolgt. Solange die Haushaltssatzung beschlossen, aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde, sind Beschlussergänzungen grundsätzlich möglich. Die Beschlussergänzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde umgehend nachgereicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufwendungen und Auszahlungen:

Produkte:                             Bezeichnung:

12202                                          Einwohner- und Meldewesen

31110                                          Hilfen für Flüchtlinge nach § 23 Asylg. – Notunterkünfte

36302                                          Förderung der Erziehung in der Familie

36303                                          Hilfen zur Erziehung

36304                                          Hilfen für junge Volljährige

36305                                          vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

36306                                          Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

36308                                          Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft, Beistandschaft

52201                                          Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung

 

Deckungskreis:              5802/7802 – Personal:

 

Erträge und Einzahlungen:

Produkte:

11150                                          Verwaltung Amt für Jugend und Soziales             

61103                                          Allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

- in EUR -

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

1.150.000

 

1.150.000

 

 

Sonderbedarfszuweis-ungen vom Land

1.550.000

 

1.550.0000

 

 

Personalaufwendun-gen und Auszahlungen

 

2.700.000

 

2.700.000

2017

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

1.150.000

 

1.150.000

 

 

Personalaufwendun-gen und Auszahlungen

 

4.300.000

 

4.300.000

2018

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

1.150.000

 

1.150.000

 

 

Personalaufwendun-gen und Auszahlungen

 

2.700.000

 

2.700.000

 

Teilhaushalt 50

Produkt: 35101                                          Bezeichnung: Sonstige sozialen Hilfen und Leistungen

Investitionsmaßnahme Nr.:

5035101201588899                                          Bezeichnung: Hard- und Software, Vernetzung

5035101999900099                                                                      Möbel


 

- in EUR -

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

08224000/Hardware

01120000/Software

 

 

 

65.900

2016

08271000/Möbel

 

 

 

69.100

2017

08224000/Hardware

01120000/Software

 

 

 

 

41.500

2017

08271000/Möbel

 

 

 

38.500

 

 

 

 

 

215.000

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.11.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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19.11.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2015 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen