Antrag - 2015/AN/1336
Grunddaten
- Betreff:
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Vorsitzende der Fraktion der SPD, DIE LINKE. und Bündnis90/DIE GRÜNEN
Mietpreisanstieg in Rostock gesetzlich begrenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 18.11.2015
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.12.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass
1. durch Rechtsverordnung gem. § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB die Hansestadt Rostock für 5 Jahre als Gebiet mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.
2. durch Rechtsverordnung nach § 556 d Abs. 2 BGB die Hansestadt Rostock für 5 Jahre als Gebiet mit angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in dem die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 10 Prozent übersteigen darf.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, unverzüglich die hierfür erforderlichen Daten zu erheben, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.
Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.04.2016 über die Erledigung zu berichten.
Sachverhalt:
Zur Überzeugung der Antragsteller bildet die Hansestadt einen einheitlichen Wohnungsmarkt, auf den die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung der beiden gesetzlichen Mietpreisbremsen zutreffen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. November 2015 – VIII ZR 217/14 entschieden, dass die Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 07. Mai 2013 auch für gesamte Großstädte rechtmäßig ist. Somit erweist sich die Kappungsgrenzen-Verordnung als legitimes Instrument in Gebieten mit besonderer Gefährdungslage einen zu raschen Anstieg von Mieten zu dämpfen. Die Antragsteller fordern deshalb von der Landesregierung M-V den Erlass der Rechtsverordnungen.