Antrag - 2015/AN/1333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stellt die Eröffnungsbilanz mit Einschränkungen gemäß Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 9./10.11.2015 fest.

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Beschlussvorschriften: § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V in Verbindung mit § 11 Abs. 2 KomDoppikEG M-V

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V in Verbindung mit § 11 Abs. 2 KomDoppikEG M-V hat die Bürgerschaft über die Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanzen zu beschließen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die anliegende Eröffnungsbilanz geprüft und schlägt vor, diese mit Einschränkungen gemäß Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu bestätigen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.11.2015 dem Prüfungsergebnis zugestimmt.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2015 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.11.2015 - Finanzausschuss - zurückgezogen

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02.12.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen