Stellungnahme - 2015/AN/1261-06 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Änderungsantrag 2015/AN/1261-02 (ÄA)von Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der SPD)
Refinanzierung eines Theaterneubaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.11.2015
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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04.11.2015
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02.12.2015
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Bereit
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Zu dem Änderungsantrag 2015/AN/1261-02 (ÄA) wird wie folgt Stellung genommen:
Unter Bezug auf die Vereinbarung zur Fortschreibung der Zielvereinbarung über die zukünftige Struktur des Rostocker Volkstheaters ist festzustellen, dass nach Abschnitt V die Refinanzierungsaufwendungen nicht Bestandteil der Zuwendungsregelungen für das Volkstheater gem. Abschnitt 1 sind.
Die Beteiligung des Landes an den Baukosten des neuen Theatergebäudes erfolgt laut Vereinbarung auf einem konkreten, nachvollziehbaren Gesamtfinanzierungsplan.
Für diese Planung sind die Projektunterlagen unter Einbeziehung von Architekten und Fachplanern zu erstellen. Zur Erstellung der Unterlagen muss die Stadt mindestens ab dem Jahr 2018 in Leistung gehen.
Die vom Land mit der Vereinbarung für das Bauvorhaben in Aussicht gestellte Kreditgenehmigung geht davon aus, dass der Gesamtzuschuss der Hansestadt Rostock an das Volkstheater einschließlich Baukostenfinanzierung jahresdurchschnittlich einen Betrag von 9,1 Mio. EUR nicht übersteigen darf.
Die Baukostenfinanzierung ist Infolge der Planungsleistungen bei der Mittelverteilung der 9,1 Mio. EUR bereits ab 2018 zu berücksichtigen.
Insoweit ist die Reduzierung der Baukosten auf die Refinanzierungskosten von Kreditaufnahmen nicht sachgerecht.
Die Beschlussfassung des Änderungsvorschlages ist nicht zu empfehlen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Begründung:
Bei Zustimmung des Antrages würden theoretisch für Planungsleistungen des Theaterneubaus jährlich ab 2018 ca. 1,2 Mio. EUR Mehraufwendungen im Haushalt der Stadt entstehen. Praktisch entfallen diese jedoch, da nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass eine Kreditgenehmigung für einen Theaterneubau erteilt wird. Die Ausgabe von Planungsaufwendungen für einen dann nicht mehr realisierbaren Theaterneubau ist in der Folge nicht mehr vertretbar.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Es besteht kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling