Stellungnahme - 2015/AN/1261-04 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu dem Beschlussantrag 2015/AN/1261 wird wie folgt Stellung genommen:

 

In der „Fortschreibung der Zielvereinbarung über die zukünftige Struktur des Volkstheaters Rostock“ ist zur Kreditgenehmigung des Landes für den Theaterneubau das Folgende geregelt:

 

„Das Land ist grundsätzlich bereit, eine Kreditgenehmigung in erforderlicher Höhe zu erteilen sofern der Gesamtzuschuss der Hansestadt Rostock an das Volkstheater einschließlich Baukostenfinanzierung jahresdurchschnittlich einen Betrag von 9,1 Mio. EUR nicht übersteigt.“

 

Zum Gesamtzuschuss der Hansestadt Rostock an das Volkstheater gehören

              die Zuschüsse, die die Volkstheater Rostock GmbH zum Verlustausgleich des Theaterbetriebes erhält

und

              Leistungen der Hansestadt Rostock, die direkt von der Stadt zur Aufrechterhaltung des Theaterangebotes erbracht werden (z.B. Baufinanzierung Theaterneubau).

 

Bestandteil der Baufinanzierung des Theaterneubaus sind auch die Planungskosten. Planungskosten fallen bereits vor Beginn der Baumaßnahme an.

 

Bei einer Kostenschätzung für ein Gebäude über alle Kostengruppen ist in der Regel allein für Architekten und Ingenieurleistungen von ca. 8-15 % der Kosten für die Baugruppen 300-600 auszugehen. Bei einem Bauvorhaben von ca. 40 Mio. EUR sind das ca. 3,2 – 6,0 Mio. EUR.

 

Das entspricht der hier ab 2018 für das Volkstheater unterstellten Zuschusskürzung von  ca.1,2 Mio. EUR jährlich.

 

Die Berücksichtigung der Planungsleistungen in der Summe des maximal möglichen Gesamtzuschusses (9,1 Mio. EUR) sichert die mit der Zielvereinbarung in Aussicht gestellte Kreditgenehmigung.  Die Hansestadt Rostock ist aufgrund ihrer weggefallenen Leistungsfähigkeit beim Theaterneubau auf die Kreditgenehmigung angewiesen.

 

Die ab 2018 als Refinanzierungsaufwand ausgewiesenen  ca. 1,2 Mio. EUR stehen der VTR GmbH nicht für den Spielbetrieb zur Verfügung. Das spiegelt sich auch in anderen Regelungen der Zielvereinbarung wieder.

 

Es handelt sich bei den angesetzten Refinanzierungskosten auch nicht um ein bis zum Jahr 2023 mögliches Sparpotenzial der Stadt zu Lasten der VTR GmbH. Sondern um den bestimmungsgemäßen Einsatz der finanziellen Mittel.

 

Die Umwandlung der Refinanzierungsmittel in einen Zuschuss der Volkstheater Rostock GmbH gefährdet die Kreditgenehmigung und das Neubauprojekt. Die finanziellen Mittel der Stadt können nur einmal ausgegeben werden. Werden zusätzliche Mittel von der Stadt für die Planungsleistungen aufgewendet, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit keine Kreditgenehmigung geben.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Beschlussantrag nicht mitgetragen.

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

Begründung:

Bei Zustimmung des Antrages würden theoretisch  für die Planungsleistungen des Theaterneubaus jährlich ab 2018 ca. 1,2 Mio. EUR Mehraufwendungen im Haushalt der Stadt entstehen. Praktisch entfallen diese jedoch, da nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass eine Kreditgenehmigung für einen Theaterneubau erteilt wird. Die Ausgabe von Planungsaufwendungen für  einen dann nicht mehr realisierbaren Theaterneubau ist  in der Folge nicht mehr vertretbar.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

Es besteht kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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04.11.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

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02.12.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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20.01.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben